Marienhospital
Keine Besuche mehr im Brühler Krankenhaus

Zurzeit dürfen keine Besuche im Krankenhaus stattfinden. Aber es gibt auch - wie beim ersten Lockdown im Frühjahr - Ausnahmen. Welche, steht in unserem Text. | Foto: Olivier Michel
  • Zurzeit dürfen keine Besuche im Krankenhaus stattfinden. Aber es gibt auch - wie beim ersten Lockdown im Frühjahr - Ausnahmen. Welche, steht in unserem Text.
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Brühl - (red) Mit einem Besucherstopp ab dem 18. Dezember reagiert das
Marienhospital Brühl auf den aktuellen bundesweiten Lockdown.

„Diese Entscheidung haben wir gut durchdacht und mit unserem
GFO-Verbund abgestimmt“, sagt Geschäftsführer Andreas Heuser.

Die weiter steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung und das
damit verbundene potentiell steigende Risiko für Patienten und
Mitarbeitende würden diese Entscheidung unvermeidbar machen.

Die Lage im Brühler Krankenhaus hätten Ärzte und Pflegekräfte im
Griff – und das sei auch das Ziel in diesen harten Zeiten.

Großes Verständnis habe das Marienhospital für die persönliche
Situation der Patienten und Angehörigen, wenn Einschränkungen auch
Verzicht von Besuchen bedeuten würden.

Das Krankenhaus bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Ausnahmeregelungen gibt es wie beim ersten Lockdown im März:
Patienten, die palliativ betreut werden oder im Sterben liegen,
dürfen Angehörigenbesuch erhalten, Begleitung von minderjährigen
Patienten durch einen Elternteil, dolmetschende Begleitpersonen -
soweit diese für die Behandlung erforderlich sind.

Auch für werdende Eltern ist das gemeinsame Geburtserlebnis im
Kreißsaal möglich sowie die Zusammenkunft im Familienzimmer.

Gleiches gilt für Gespräche (Arztgespräch/Sozialdienst/Familiale
Pflege), die zwingend persönlich geführt werden müssen.

Entsprechend der Entwicklung der Infektionszahlen wird in der
kommenden Woche entschieden, ob es vertretbar ist, an den
Weihnachtstagen Besuche in begrenztem Umfang zuzulassen.

Alle weiteren Informationen findet man auf der Homepage des
Krankenhauses unter www.marienhospital-bruehl.de

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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