Maskenpflicht in Brühl
Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt
Durch eine Allgemeinverfügung hat der Rhein-Erft-Kreis nun auch eine Maskenpflicht in Brühl eingeführt.
Die Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, sind mit Schildern ausgewiesen und werden durch den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert.
Das Nichttragen einer Maske wird mit einem Verwarnbetrag in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Maskenpflicht gilt in der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzone von Uhlstraße zwischen Janshof und Steinweg, in der gesamten Fußgängerzone am Markt, auf der gesamten Kölnstraße bis zur Burgstraße, auf dem Franziskanerhof und auf dem Balthasar-Neumann-Platz an den Markttagen.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Dies ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und auf Verlangen vorzulegen.
LeserReporter/in:Heike Löhrer aus Brühl |
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