Testzentren schließen
Ohne Test ins Krankenhaus
Seit dem 1. März hat sich einiges an der Corona-Schutzverordnung in NRW geändert.
In Arztpraxen gilt keine Maskenpflicht mehr, in Pflegeheimen und Krankenhäusern ist die Testpflicht vor dem Betreten aufgehoben.
Es gibt jedoch Ausnahmen, denn für Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt bis zum 7. April weiterhin die FFP2- Maskenpflicht.
Besonders erfreut sind Bewohner in Pflegeheimen, dass sie dem Pflegepersonal wieder ins Gesicht schauen können.
Gerade für an Demenz erkrankte Personen ist das eine enorme Erleichterung, da die Kommunikation wieder leichter ist, und Mimiken und Gesten werden wieder wahrgenommen.
Es ist für das Personal, das auch froh über diese Erleichterung ist, wieder ein freieres Arbeiten, und das zwischenmenschliche Miteinander, sowohl in Kliniken als auch in Pflegeheimen gewinnt wieder an großer Bedeutung.
Jetzt bleibt noch die Vorfreude bei Bewohnern in Altersheimen und Patienten in Krankenhaüsern auf Besuche Ihrer Angehörigen und Freunde ohne Masken ab 7. April.
LeserReporter/in:Heike Löhrer aus Brühl |
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