Testzentren schließen
Ohne Test ins Krankenhaus

Das Testzentrum am Marienhospital gehört nun seit dem 1. März der Vergangenheit an.  | Foto: Heike Löhrer
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Seit dem 1. März hat sich einiges an der Corona-Schutzverordnung in NRW  geändert. 
In Arztpraxen gilt keine Maskenpflicht mehr, in Pflegeheimen und Krankenhäusern ist die Testpflicht vor dem Betreten aufgehoben. 
Es gibt jedoch Ausnahmen, denn für Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt bis zum 7. April weiterhin die FFP2- Maskenpflicht. 
Besonders erfreut sind Bewohner in Pflegeheimen, dass sie dem Pflegepersonal wieder ins Gesicht schauen können. 
Gerade für an Demenz erkrankte Personen ist das eine enorme Erleichterung, da die Kommunikation wieder leichter ist, und Mimiken und Gesten werden wieder wahrgenommen. 
Es ist für das Personal, das auch froh über diese Erleichterung ist, wieder ein freieres Arbeiten, und das zwischenmenschliche Miteinander, sowohl in Kliniken als auch in Pflegeheimen gewinnt wieder an großer Bedeutung.
Jetzt bleibt noch die Vorfreude bei Bewohnern in Altersheimen und Patienten in Krankenhaüsern auf Besuche Ihrer Angehörigen und Freunde ohne Masken ab 7. April.

Das Testzentrum am Marienhospital gehört nun seit dem 1. März der Vergangenheit an.  | Foto: Heike Löhrer
Auch der Hinweisbanner wurde eingerollt und wird künftig eine Erinnerung an die Pandemie sein.  | Foto: Heike Löhrer
LeserReporter/in:

Heike Löhrer aus Brühl

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