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Wer einen negativen Befund nachweist, kann im Rhein-Erft-Kreis weiterhin einkaufen
Shoppen nur mit negativen Testergebnis

Negativ Test als Eintrittskarte zum Einkaufen.  | Foto: Heike Löhrer
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  • Negativ Test als Eintrittskarte zum Einkaufen.
  • Foto: Heike Löhrer
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Seit dem 29.03.2021 können Kunden, die ein negatives Testergebnis nachweisen, weiterhin einkaufen. 
Dies gilt für den gesamten Einzelhandel, Zoos, Bibliotheken und für Museen. 
Hierbei muss der Kunde einen Termin buchen, seinen negativen Test vorlegen und  seine Kontaktdaten angeben, die dann dokumentiert werden. 
Der Befund darf nicht älter als 24 Stunden alt sein, und das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle nachgewiesen werden. 
Hierbei reicht auch ein Selbsttest, ebenfalls nicht älter als 24 Stunden und mit einem von einer offiziellen Teststelle nachgewiesenen Ergebnis. 
Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. 
Auch der Friseurbesuch ist noch ohne Test möglich. 
Die Leittragenden sind die Gastronomen, denn sie dürfen noch nicht öffnen. 
Dies führt teilweise bei den Kunden und Geschäftsleuten zur Verwirrung, denn man fragt sich, warum man diese Öffnungsstrategie nicht auch in der Gastronomie durchführt. 
Der Rhein-Erft-Kreis gehört zu den Regionen in Nord-Rhein-Westfalen, für die eine Ausnahme von der Corona-Notbremse gilt. 
Grund dieser Ausnahme ist laut Kreisverwaltung die gute Test - Infrastruktur zwischen Rhein und Erft. 
Es gibt 135 Teststellen, an denen sich Menschen im Kreis testen lassen können. 
Einmal wöchentlich kann man sich kostenlos testen lassen. 
Wo sich die Teststellen befinden, erfährt man unter:
www.ksta.de/re-schnelltest.
Telefonische Informationen gibt es bei den jeweiligen Informationsstellen z. B. In den Rathäusern.

Negativ Test als Eintrittskarte zum Einkaufen.  | Foto: Heike Löhrer
In der Gastronomie bleiben die Stühle noch hochgestellt.  | Foto: Heike Löhrer
LeserReporter/in:

Heike Löhrer aus Brühl

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