Parkraumkonzept
Stadt will Suchverkehre durch neue Maßnahmen einschränken

In der Kentenichstraße gehört der Parkraum demnächst ganz den dortigen Anwohnern. Sie erhalten dafür einen entsprechenden Ausweis. | Foto: Harald Zeyen
  • In der Kentenichstraße gehört der Parkraum demnächst ganz den dortigen Anwohnern. Sie erhalten dafür einen entsprechenden Ausweis.
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Brühl - Ein neues Parkraumkonzept für die Brühler Innenstadt wurde kürzlich
im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einstimmig beschlossen. Damit
gelten im Laufe des kommenden Jahres neue Parkregeln.
Derzeit belastet der Parksuchverkehr in erheblichem Maße die Straßen
Brühls. Teilweise übersteigt dieser sogar den normalen Autoverkehr.
Ganz besonders leiden die Bewohnerinnen und Bewohner in der Innenstadt
darunter. Zur Vermeidung bzw. Steuerung dieser Suchverkehre hatte der
Rat die Verwaltung beauftragt, das bisherige
Parkraumbewirtschaftungskonzept zu überarbeiten.
Das nun verabschiedete Konzept stellt sieben Stellplätze am Janshof,
die Stellplätze an der Kentenichstraße, an der Tiergartenstraße, im
südlichen Bereich der Wallstraße, an der Schlossstraße und an der
Mühlenstraße in Höhe des Kaufhofs ganztägig den Anwohnern mit
einem entsprechend Ausweis zur Verfügung.
In diesen Straßen, die sich in unmittelbarer Nähe von Parkhäusern
oder großen Parkflächen befinden, sehr schmal oder Sackgassen sind,
soll der Verkehr auf die Anwohner beschränkt bleiben. Die
Kentenichstraße wurde mit aufgenommen, um den Parksuchverkehr von der
St. Franziskus-Schule fernzuhalten. In der Carl-Schurz-Straße werden
die ersten fünf oder sechs Stellplätze kostenpflichtig; die
restlichen Parkplätze bleiben hier ebenfalls ausschließlich den
Anwohnern vorbehalten.
In folgenden Bereichen, in denen bisher überwiegend die
Parkscheibenregelung galt, wird ebenfalls Anwohnerparken eingerichtet,
gleichzeitig aber auch Parken gegen Gebühr für maximal zwei Stunden
möglich sein: Gartenstraße, Mayersweg, Schützenstraße (außer im
Bereich zwischen Kölnstraße und Haus Nr. 7), nördliche Wallstraße,
westliche Kempishofstraße, nördliche Mühlenstraße, Hermannstraße,
Josefstraße, Uhlstraße südlich des Sterns, Clemens-August-Straße
östlich der Linie 18, Bonnstraße bis zur Zufahrt Schlossparkstadion
und zehn Stellplätze am Kreisel Uhlstraße/Liblarer Straße.
Bekannt ist, dass es etwa im Parkhaus am Krankenhaus oder auch auf dem
Parkdeck der Giesler-Galerie durchgehend freie Kapazitäten gibt.
Dadurch, dass im Bereich der heute über Parkscheibenregelungen
bewirtschafteten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum künftig
weitgehend Parkscheinautomaten eingesetzt werden, deren Gebühren mit
2,- € pro Stunde höher sind als in diesen Parkhäusern, sollen die
Parkplatzsuchenden zu den günstigeren Parkierungsanlagen gelotst
werden. Dadurch erhofft man sich eine erhebliche Reduzierung oder
sogar Vermeidung der Parksuchverkehre.
Für den Belvedere-Parkplatz und das Parkhaus am Krankenhaus bleiben
die bisher günstigen Parkgebühren in Höhe von 50 Cent je Stunde
weiterhin bestehen. Auch das Kurzzeitparken auf der Straße ist nach
wie vor möglich.
Weiterhin ist vorgesehen, die bisherige Brachfläche hinter dem
Finanzamt herzurichten und als Pendlerparkplatz für Einpendler, die
ihren Arbeitsplatz in der Innenstadt nachweisen, gegen Gebühr zur
Verfügung zu stellen. Die Fläche bietet Raum für rund 100
Stellplätze, die etwa an Beschäftigte in der Brühler Innenstadt
vermietet werden können.
Bürgermeister Dieter Freytag sagte: „Der Entwicklung des neuen
Parkraumkonzeptes geht ein langer Beratungsprozess voraus. Vor der
endgültigen Beschlussfassung wurde darüber hinaus mit vielen
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, die sich teilweise
mit Anträgen an den Rat gerichtet hatten.“ Mit einer gezielten
Öffentlichkeitsarbeit wolle die Stadt für das nun beschlossene
Konzept werben und die Bürger in den Umsetzungsprozess mit
einbeziehen. Freytag ist überzeugt: „Brühl besitzt eine im
Rhein-Erft-Kreis einmalige Attraktivität. Besucher und Einkäufer
schätzen die Ruhe, Atmosphäre und Aufenthaltsqualität der Brühler
Innenstadt. Davon leben die Brühler Geschäftsleute und die
Gastronomie. Diese Attraktivität gilt es, zu erhalten. Das neue
Parkraumbewirtschaftungskonzept trägt dazu bei.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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