Das öffentliche Leben ist eingeschränkt
Teil-Lockdown in Brühl
Seit dem 02.11.2020 gelten in Deutschland wieder strengere Regeln, um die zweite Corona-Infektionswelle zu brechen.
Dazu gehören strenge Kontaktbeschränkungen und das Herunterfahren aller Freizeitaktivitäten.
Bis Ende November ist vorerst nichts mit Geselligkeit und größeren Treffen.
Denn auch die Gastronomie trifft es hart, sie müssen ebenfalls schließen.
Hier dürfen Speisen und Getränke zur Abholung angeboten werden.
Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gilt ein Ausschank - und Verkaufs-verbot für Alkohol.
Kulturstätten trifft es auch hart.
Opern, Theater, Kinos, Museen, Konzerthäuser und Gedenkstätten sind geschlossen.
Freizeitaktivitäten fallen auch weg, denn Fitness- und Sportstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Dampfbäder und Freizeitparks müssen ihren Betrieb einstellen.
Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen ebenfalls nicht öffnen.
Kontakte:
Außerhalb des eigenen Haushalts dürfen sich maximal zehn Personen treffen, die zum eigenen Hausstand bzw. zu einem weiteren Hausstand gehören.
Kinder bis zwölf Jahren dürfen sich treffen, wenn sie zu einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe gehören.
Der Groß- und Einzelhandel darf offen bleiben.
Die Kinder dürfen weiterhin in die Schule und in die Kita.
Wer seine Frisur verschönern möchte, darf zum Frisör.
Die Gesundheit bleibt nicht ganz auf der Strecke, denn Physiotherapie ist möglich.
Es bleibt also nicht viel übrig von Aktivitäten im öffentlichen Leben.
Diese Einschränkungen treffen auch die Brühler Bürger und Bürgerinnen und die Unternehmer sehr hart.
Da bleibt nur noch die Hoffnung, dass es bald eine Rückkehr zum öffentlichen Leben gibt und dass nicht so viele Existenzen unter dem Lockdown leiden, denn es ist ja schließlich der Zweite in Folge.
LeserReporter/in:Heike Löhrer aus Brühl |
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