Gesetzgeber ist nun gefragt
Viel Kritik an EU-Pauschalreiserechtlinie

Axel Voss MdEP bei seinem Besuch in Brühl mit Reisebüro-Geschäftsführerin Anna Altendorf. | Foto: Harald Zeyen
  • Axel Voss MdEP bei seinem Besuch in Brühl mit Reisebüro-Geschäftsführerin Anna Altendorf.
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Brühl - Die geplante EU-Pauschalreiserechtlinie hat gravierende
Einschränkungen für Verbraucher und Reisebüros (wir berichteten).
In diesen Tagen war der Europaabgeordnete für die Region Mittelrhein,
Axel Voss, zu Gast bei der Brühler Geschäftsführerin des
TUI-ReiseCenters, Anna Altendorf, um sich über die möglichen
praktischen Auswirkungen vor Ort zu informieren.

So können Reisepreise bis 20 Tage vor Abreise um acht Prozent erhöht
werden. Und für Ferienwohnungen soll es keinen Sicherungsschein mehr
geben. „Wir werden viel mehr in die Haftung genommen und werden
dabei verantwortlich gemacht für Dinge, die wir nicht verursacht
haben“, sagte Altendorf. Voss meinte, dass nun der Bundesgesetzgeber
gefordert sei, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher
und der Inhaftungsnahme der Reisebüros zu schaffen. Inzwischen
erfolgte bereits die erste Lesung im Deutschen Bundestag und das
Bundesverbraucherschutzministerium drängt auf die Verabschiedung des
Gesetzes, obwohl es viele Unklarheiten gibt und die zweite und dritte
Lesung noch nicht erfolgt ist. Im April positionierte sich auch Felix
Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände e.V. gegen eine Verabschiedung. Die Novellierung
in der jetzigen Form wird vom Verband eindeutig abgelehnt, weil die
Umsetzung den Verbraucherschutz in Deutschland aushebeln würde.
Aktuell liegen rund 120.000 Unterschriften von Kunden in den deutschen
Reisebüros vor. Bis Dezember wurde von rund 50.000 der
Reisebüro-Kunden eine Petition gegen die Reiserichtlinie gezeichnet.
Die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
fand zwar bereits statt, doch bislang liegt noch keine Empfehlung des
Ausschusses vor.

Auch der Deutsche Bundesrat sprach eine eindeutige Empfehlung aus, die
Richtlinie in Bezug auf Verbraucherschutz und zum Schutze der
mittelständischen Unternehmen zu ändern. Altendorf: „Es ist
wichtig, dass es auch Abgeordnete gibt, welche die Bedenken und
Befürchtungen der Unternehmen und Bürger ernst nehmen.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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