Wahl des Integrationsrates
Wahlberechtigt sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Brühl - Wenn am 13. September die Bürgerinnen und Bürger
Nordrhein-Westfalens bei der Kommunalwahl über die politische Zukunft
ihrer Städte entscheiden, sind aber auch zahlreiche weitere Männer
und Frauen zu einer weiteren wichtigen Wahl aufgerufen – zumindest
in den Städten, in denen es einen so genannten „Integrationsrat“
gibt.
Alle, die einen Doppelpass haben, eingebürgerte Ausländer oder
Deutsche mit mindestens einem ausländischen Elternteil sind, dürfen
den Integrationsrat wählen – und das ab dem 16. Lebensjahr und wenn
sie sich ein Jahr oder länger dauerhaft und rechtmäßig in der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Doch viel zu wenig Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wüssten, dass
sie dieses Wahlrecht hätten, so der Tenor der „Brühler Initiative
für Völkerverständigung“ (BIfV), die deshalb noch bis zu den
Wahlen in der Schlossstadt an einem Stand auf dem Markt immer
mittwochs auf die Wahl aufmerksam machen will.
Immer von 10 bis 14 Uhr werden Flyer mit den Informationen der
Brühler Kandidaten verteilt. Vor Ort kandidieren die
überparteiliche, interkulturelle Liste „Brühl International“
sowie eine türkische Einzelbewerberin für den
Integrationsrat.Wahlberechtigte Bürger*innen erkennen ihre
Wahlbenachrichtigung an dem orangen Streifen, die Wahllokale sind
exakt dieselben wie für die Kommunalwahl. Karin Tieke, Sprecherin der
BIfV, hofft, dass man mit dem Engagement die Wahlbeteiligung anheben
könne, denn vor sechs Jahren bei der letzten Wahl lag die Beteiligung
bei mageren 14 Prozent.
- Montserrat Manke
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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