VitalBad Burscheid öffnet am 14. Juni
3G-Regel gilt für Besucher

Ab dem 14. Juni kann im Burscheider VitalBad wieder geschwommen werden.  | Foto: Bad gmbH
  • Ab dem 14. Juni kann im Burscheider VitalBad wieder geschwommen werden. 
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Burscheid - Nach langen Monaten der Schließung öffnet das Burscheider
VitalBad wieder, und zwar am Montag, 14. Juni. Dies ist im
Wesentlichen der sehr erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen
geschuldet. Diesen Erfolg gilt es zu sichern, sodass die e Gäste
folgende Erfordernisse gemäß Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
beachten müssen:

• Der Eintritt in das VitalBad Burscheid ist nur mit aktuellem
Negativtestnachweis (nicht älter als 48 Stunden) möglich. Alternativ
werden vollständig immunisierte Gäste gebeten, ihren Impfnachweis
(zulässig frühestens zwei Wochen nach der letzten Impfung) oder
bereits genesene Gäste Ihren Nachweis über die überstandene
Corona-Erkrankung bereit zu halten. Kinder bis zur Vollendung des
sechsten Lebensjahres sind von dieser Regelung ausgenommen.

• Im Bad gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Mund-
und Nasenschutzpflicht in allen Bereichen des Bades mit Ausnahme der
Duschen, in den Schwimmbecken, auf den Ruheliegen und an den Tischen
der Cafeteria) gemäß CoronaSchVO so-wie weitere mit den
Gesundheitsbehörden abgestimmte Regelungen.

• Weil die derzeit geltenden Abstandsregeln bei der Durchführung
der Wassergymnastik nicht eingehalten werden können, entfällt dieses
Angebot bis auf Weiteres.

• Durch die gemäß CoronaSchVO geforderte Begrenzung der Zahl
gleichzeitig anwesen-der Gäste kann es gegebenenfalls zu einer
Einlassbeschränkung kommen. Um den Gästen eine unnötige Anfahrt
oder Wartezeiten zu ersparen, wird mit Beginn der Öffnung über die
aktuelle Auslastung mittels einer „Einlassampel“ unter
www.vitalbad-burscheid.de informiert. Diese Information wird in
regelmäßigen Abständen aktualisiert.

• Um die gemäß CoronaSchVO notwendige Rückverfolgbarkeit
sicherstellen zu können, nutzt das VitalBad Burscheid die Luca-App.
Die Gäste werden gebeten, diese auf ihrem Smartphone zu installieren
und zu nutzen.
Gästen ohne Smartphone wird die Möglichkeit geboten, die
erforderlichen persönlichen Daten direkt im Bad digital zu erfassen.
Ohne eine Erfassung der notwendigen Kontaktdaten gemäß CoronaSchVO
ist ein Besuch des Bades leider nicht möglich.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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