Kinderschutz in der Schule
Broschüre bietet Orientierung für richtiges Handeln

Die Broschüre wurde an Schulen verteilt und kann auch online heruntergeladen werden. | Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis
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Burscheid - Wie verhält man sich als Lehrkraft, in einer Situation in der ein
Kind vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geschützt
werden muss? Und wer ist in solchen Angelegenheiten zuständig?

Antworten auf diese und weitere Fragen in Bezug auf Kinderschutz in
der Schule finden Lehrkräfte jetzt in einer „Handreichung“, die
kürzlich an die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen aus
Burscheid, Kürten und Odenthal überreicht wurde.

„Wir freuen uns, den Schulen mit der Handreichung eine gute
Unterstützung zum Thema Kindeswohlgefährdung bieten zu können.
Dadurch können Lehrkräfte die Gefährdungssituation besser
einschätzen und im Ernstfall richtig handeln“, erklärt Christoph
Lützenkirchen, Schulrat des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Die Handreichung wurde in Zusammenarbeit von Kreisjugendamt, Schulamt,
Schulpsychologischem Dienst, dem Deutschen Kinderschutzbund und
einigen Grundschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt.

Ziel ist es, den Schulen einen Orientierungsrahmen zur Seite zu
stellen, der die gesetzlichen Grundlagen für das weitere Handeln
definiert. Die Handreichung enthält zudem verschiedene Musterbögen,
die Pädagogen im Falle eines Verdachtsfalls nutzen können. Wenn die
Schule Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung hat, muss sie
darauf reagieren. Eine Möglichkeit kann sein, die Familie bei der
Suche nach geeigneter Hilfe zu unterstützen und so die Situation des
Kindes zu verbessern. Dabei unterliegen die Lehrkräfte der
Schweigepflicht. Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben sie
einen Anspruch auf Beratung durch einen Experten. Diese kann
beispielsweise. aus dem Jugendamt, einer Beratungsstelle oder dem
Deutschen Kinderschutzbund kommen.

Dabei werden die eigenen Aufgaben herausgearbeitet und die Strategie
für das Gespräch mit den Eltern vorbereitet. Sofern Eltern nicht
bereit oder in der Lage sind, die Kindeswohlgefährdung abzuwenden,
müssen die Lehrkräfte das Jugendamt benachrichtigen. Ein weiteres
erklärtes Ziel der Handreichung ist es, ein Netz aus
Kooperationspartnern aufzubauen, um die künftige Zusammenarbeit
weiter zu stärken. „Wir sind froh, im vergangenen Jahr so
erfolgreich mit unseren vier Partnern zusammengearbeitet zu haben und
den Schulen jetzt ein gutes Ergebnis präsentieren zu können“, so
Christoph Lützenkirchen.

Die Handreichung kann auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen
Kreises unter dem Stichwort „Kindeswohlgefährdung“
heruntergeladen werden.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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