Linde illegal zurückgeschnitten
Burscheider Stadtverwaltung erstattet Strafanzeige
Burscheid - Die Burscheider Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass
Baumschnittmaßnahmen an stadteigenen Bäumen nicht willkürlich durch
Anwohner oder Privatpersonen durchgeführt werden dürfen.
Möglicherweise notwendige Baumschnittmaßnahmen an städtischen
Bäumen müssen zwingend bei der Stadtverwaltung (Stab für
Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften) oder bei den Technischen
Werken Burscheid gemeldet werden, damit eine Abstimmung über
Rückschnittarbeiten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
Bundesnaturschutzgesetzes vorgenommen werden kann.
Kürzlich musste der stellvertretende Leiter des Baubetriebshofes,
Antoine Sawinski, feststellen, dass eine große Linde in einer
städtischen Baumscheibe im Hilgener Wohngebiet Zum Sengbachtal von
Unbekannt unfachmännisch und unsachgemäß zurück geschnitten worden
ist. Dies geschah ohne Kenntnis oder gar Zustimmung der Stadt
Burscheid. Aufgrund des illegalen Rückschnitts ist der Baum mit der
Baumkrone leider nicht mehr zu retten.
Der verursachte Schaden liegt nach Wertgutachten im fünfstelligen
Euro-Bereich. Die Stadtverwaltung hat daher Strafanzeige wegen
Sachbeschädigung gegen Unbekannt erstattet.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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