Obere Hauptstraße
Einbahnstraße für Fahrradfahrer freigegeben

Jetzt wurde die Einbahnstraße im Bereich der neu gestalteten Oberen Hauptstraße für Radfahrer freigegeben. | Foto: Stadt Burscheid
  • Jetzt wurde die Einbahnstraße im Bereich der neu gestalteten Oberen Hauptstraße für Radfahrer freigegeben.
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Burscheid - Fahrradfahrer wird es freuen: Die neu gestaltete Obere
Hauptstraße, die von der Einmündung Höhestraße bis zur Kreuzung
Montanusstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist, ist jetzt auch
für den entgegenkommenden Fahrradverkehr freigegeben.

Dem entsprechenden Antrag der Stadt Burscheid hatte die
Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Januar
2020 stattgegeben und die Markierung eines 1,5 Meter breiten
Schutzstreifens genehmigt. Die Markierungsarbeiten für den
Schutzstreifen sind Mitte Mai von der beauftragten Firma Dormann
vorgenommen worden.

Ab sofort ist damit die Einbahnstraße im markierten Bereich für
Radfahrer freigegeben. Für sie gilt Tempo 20 km/h. Wichtiger Hinweis
für Radler, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der
Fahrtrichtung für Autos benutzen: Fahren Sie rechts und beachten Sie
die Vorfahrt. Es gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“
entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Radfahrer, die aus der
Bürgermeister-Schmidt –Straße kommend links in die Hauptstraße
einbiegen, müssen die Fußgängerampel nutzen, da die
Linksabbiegespur weggefallen ist.

Grundsätzlich dürfen Einbahnstraßen auch von Radfahrern nur in der
vorgegebenen Richtung befahren werden. Halten sie sich nicht an das
Gebot, droht ein Bußgeld. Bereits im Dezember 2017 hatten sich
Vertreter der Stadt, Straßen NRW, Straßenverkehrsbehörde des
Rheinisch-bergischen Kreises, Kreispolizei, Verkehrsplaner und Büro
ASS darüber abgestimmt, eine Regelung zugunsten des Fahrradverkehrs
zu finden.

Auch für die Mittlere Hauptstraße ist im Zuge ihres Ausbaus geplant,
einen gegenläufigen Radverkehr in der Einbahnstraße von der
Volksbank bis zum Marktplatz einzurichten. Der Straßenausbau ist im
Rahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes in den
nächsten zehn Monaten geplant. Bis dahin verbleibt es bei der
jetzigen Fahrradregelung.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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