Maßnahmen zur Corona-Eindämmung
Stadt Burscheid passt sich an NRW-Verordnung an
Burscheid - Vor dem Hintergrund einheitlicher Corona-Regelungen des Landes NRW
hebt die Stadt Burscheid ihre Allgemeinverfügungen zum Zwecke der
Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(vom 17., 18. und 19. März) auf.
Damit gilt zurzeit alleine die am 22. März 2020 erlassene Verordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem
Corona-Virus. Dadurch ergeben sich kleine Veränderungen:
So dürfen nach der aktuellen Rechtsverordnung z.B. Eisdielen unter
strengen Auflagen Eis außer Haus verkaufen. „Wir befürworten
einheitliche Regeln statt eines regionalen Flickenteppichs“,
resümieren Ordnungsamtschef Marco Fuss und Bürgermeister Stefan
Caplan übereinstimmend.
Aktuell gilt:
• Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und Sonnenstudios müssen
geschlossen bleiben.
• Kioske/Trinkhallen und Eisdielen dürfen unter strikten Auflagen
und Besucherbeschränkungen nun wieder für den Außer-Haus- Verkauf
öffnen. Dort gekaufte Waren dürfen allerdings nur außerhalb eines
Umkreises von
50 Metern verzehrt werden.
• Auch Floristen dürfen ihren Betrieb fortsetzen, um eine
Ungleichbehandlung mit Blick auf Garten- und Baumärkte zu vermeiden.
• Alle gastronomischen Betriebe sind in Burscheid bereits seit Tagen
geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf/Lieferdienst bleibt nach wie vor
erlaubt. Allerdings ebenfalls unter Einhaltung der strengen
Hygienebedingungen und der 50 Meter-Abstandsgrenze für den Verzehr.
• Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und
Ergotherapeuten, bleiben ebenso gestattet wie Hand- und
Fußpflegedienste,
soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches
Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen
getroffen werden.
Zusatzinfo: Erwerb von Busfahrkarten in Burscheid möglich
Busfahrkarten (Vierer-Tickets) für Burscheid nach Köln und
Leverkusen sind nach telefonischer Absprache bei Frau Wittmann (Tel.:
0173 /3786203) vom Burscheider Büdchen und über die
Megafon-Hilfe-Hotline (Tel.: 8914573) erhältlich.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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