Zur Corona-Eindämmung
Stadt Burscheid schließt Restaurants und Eiscafés
Burscheid - Da sich die gesetzliche Grundlage situationsbedingt ständig
verändert, hat die Stadt Burscheid heute eine weitere
Allgemeinverfügung (die dritte) erlassen.
Darin sind ergänzend zur gestern erlassenen Allgemeinverfügung
geregelt:
- die Schließung von Eiscafés und Eisdielen einschließlich
- die Schließung von Bouleplätzen,[/*]
- die Schließung von
- die Ausnahme von der
- Hygienevorschriften für geöffnete Verkaufsstellen,
des Thekenverkaufs und Sitzgelegenheiten in jeglichen Einrichtungen,
wie z. B. Bäckereien,.
Da diese Formulierung für Missverständnisse gesorgt hat, weist
die Verwaltung zum besseren Verständnis nochmals auf folgendes
hin:
Die Schließung des Thekenverkaufs bezieht sich ausschließlich auf
Eiscafés und Eisdielen und nicht auf jegliche Einrichtungen, wie z.
B. Bäckereien. Diese dürfen weiterhin den Verkauf über die Theke
anbieten. Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung haben z. B.
Bäckereien lediglich ihre Sitzgelegenheiten zu schließen.
Damit es zu keiner Schließung kommt, sind die ortsansässigen
Bäckereien heute von Mitarbeitern der Verwaltung telefonisch
informiert worden.
[/*]
Mensen, Restaurants, Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes
sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen, Biergärten
und alle vergleichbaren Lokalitäten,[/*]
Schließung von Dienstleistern des täglichen Bedarfs, die ohne das
Zusammenkommen von Personengruppen erbracht
werden,[/*]
einschließlich Abhol- und Lieferdienste.[/*]
#download
Die neue Allgemeinverfügung ist auf der Webseite unter
www.burscheid.de sowie durch
Aushang in den Info-Kästen am Rathaus und an der Schulturnhalle
Hilgen, Schulstraße veröffentlicht.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.