Barrierefrei wählen für Menschen mit Sehbehinderung
Wahlschablone soll helfen

Eine Wahlschablone soll Menschen mit Sehbehinderung helfen ihre Stimme bei der Kommunalwahl selbstständig abzugeben. | Foto: Stadt Burscheid
  • Eine Wahlschablone soll Menschen mit Sehbehinderung helfen ihre Stimme bei der Kommunalwahl selbstständig abzugeben.
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Burscheid - Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in
Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an
einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was
bedeutet das praktisch?

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die
Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust
entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl
selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:

Wahlamtsleiter Holger Wilke: „Damit Menschen mit Sehverlust wissen,
wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und
Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses
Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der
Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen
kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden.
Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem
Wahlhilfepaket enthalten ist“.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen
Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die
Stadt Burscheid pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter
denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer
freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen
den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen
und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die
Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden
erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD)
bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes
des eigenen Wahlbezirks erfragen:

Hier können Sie sich informieren:

Im Rheinland beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter
Telefon:

02159 / 9655-0 oder Mail info@bsv-nordrhein.de

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe
der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu
finden.

Vor Ort stehen Ihnen für Fragen auch die Mitarbeiterinnen des
Wahlbüros in Burscheid, Frau Tölle, Tel. 02174 670-303 und Frau
Becker, Tel. 02174 670-138, gerne zur Verfügung.

Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite
https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html zu finden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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