Was tun, wenn Umzugshelfer Schäden verursachen: Versicherung beim Umzug in Deutschland
Ein Umzug ist oft mit Stress, Zeitdruck und organisatorischem Aufwand verbunden. Viele Menschen vertrauen daher auf professionelle Umzugsunternehmen oder engagieren private Helfer. Doch was passiert, wenn beim Tragen oder Transportieren Möbel beschädigt, Wände zerkratzt oder technische Geräte zerstört werden? Wer haftet – und welche Versicherungen greifen in solchen Fällen?
Schäden durch Umzugsunternehmen: Wer trägt die Verantwortung?
Wer ein professionelles Umzugsunternehmen mit dem Transport seines Hausrats beauftragt, genießt in der Regel einen gewissen Versicherungsschutz. In Deutschland sind gewerbliche Umzugsfirmen gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen. Diese deckt Transportschäden ab, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.
Das bedeutet: Wird beispielsweise ein teurer Fernseher beim Verladen beschädigt, prüft die Versicherung, ob der Schaden innerhalb dieses Rahmens liegt. Für besonders wertvolle Gegenstände sollte eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden, da die gesetzliche Grunddeckung in vielen Fällen nicht ausreicht.
Wann haftet das Unternehmen nicht?
Nicht jeder Schaden wird automatisch ersetzt. Die Haftung der Umzugsfirma entfällt, wenn:
- das Umzugsgut unzureichend oder falsch verpackt wurde;
- der Schaden durch höhere Gewalt (z. B. Unfall, Diebstahl) entstanden ist;
- der Kunde bestimmte Risiken schriftlich übernommen hat;
- ein technischer Defekt vorlag, der nicht durch den Transport verursacht wurde.
Zudem muss der Schaden sofort oder innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Eine zu späte Reklamation kann zum Verlust des Anspruchs führen.
Umzug mit Freunden oder privaten Helfern: Ein Haftungsrisiko
Viele Menschen organisieren ihren Umzug privat und erhalten Unterstützung von Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Dabei ist zu beachten, dass private Umzugshelfer in der Regel nicht haftpflichtversichert sind. Sollte einer der Helfer versehentlich einen Schrank fallen lassen oder eine Wand beschädigen, haften sie nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
In der Praxis bedeutet das: Kleine Missgeschicke müssen vom Umziehenden selbst getragen werden – es sei denn, die private Haftpflichtversicherung des Helfers deckt solche Fälle ab, was nicht immer der Fall ist. Ein klärendes Gespräch vor dem Umzug ist daher ratsam.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Was ist abgedeckt?
Viele denken, dass die eigene Hausratversicherung auch während des Umzugs greift. Das stimmt nur bedingt. Die Hausratversicherung schützt den Inhalt der Wohnung vor Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl – nicht aber vor Transportschäden beim Umzug.
Hier kann eine Transportversicherung als Ergänzung sinnvoll sein. Diese muss meist separat abgeschlossen werden und deckt Schäden, die beim Verladen, Transportieren und Ausladen des Umzugsguts entstehen.
Die private Haftpflichtversicherung kann unter Umständen einspringen, wenn der Versicherte einen Schaden verursacht – allerdings meist nicht bei beruflichen Umzügen oder bei Vorsatz. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen im Vorfeld zu prüfen.
Was tun im Schadensfall? Die richtige Vorgehensweise
Wenn beim Umzug ein Schaden entsteht, sollten folgende Schritte beachtet werden:
- Sofort dokumentieren: Fotos vom Schaden und eine genaue Beschreibung des Vorfalls sind unerlässlich.
- Zeugen benennen: Wenn möglich, sollten Dritte den Schaden bestätigen können.
- Schriftlich melden: Der Schaden muss dem Umzugsunternehmen oder der Versicherung sofort schriftlich angezeigt werden – am besten noch am Umzugstag.
- Keine eigenständigen Reparaturen: Erst nach Rücksprache mit der Versicherung dürfen Reparaturen oder Entsorgungen vorgenommen werden.
- Kostenvoranschlag einholen: Für beschädigte Gegenstände sollte ein Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert vorgelegt werden.
Nur bei korrektem Vorgehen kann eine reibungslose Regulierung des Schadens erfolgen.
Fazit: Absicherung schützt vor bösen Überraschungen
Ein Umzug birgt viele Risiken – vor allem, wenn es um teures oder sensibles Umzugsgut geht. Wer professionellen Umzugsfirmen vertraut, sollte sich über den Umfang der Versicherung informieren und im Zweifel Zusatzschutz abschließen. Bei privaten Helfern ist Achtsamkeit gefragt, denn hier können schnell Kosten entstehen, die niemand tragen möchte.
Eine frühzeitige Absprache mit der Versicherung und klare Vereinbarungen mit Helfern oder Dienstleistern helfen, Unklarheiten zu vermeiden. Denn im Falle eines Schadens zählt vor allem eins: schnelle und dokumentierte Reaktion.
LeserReporter/in:Sabiha Khan aus Burscheid |
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