Energie-Plan des Bundes
1,1 Prozent der NRW-Landesfläche für Windkraft
Die Frage der Energieversorgung hat mit dem Krieg in der Ukraine und den daraus resultierenden Sanktionen gegen Russland auch auf dem Energie-Sektor für viel Bewegung gesorgt. Die Bundesregierung möchte in Energie-Fragen schnell unabhängiger werden, zum Beispiel durch den Ausbau von Windkraftanlagen.
Für den schnelleren Bau von mehr Windrädern will der Bund nun die Länder stärker in die Pflicht nehmen und strenge Abstandsregeln zu Wohnhäusern kippen, falls Flächenziele nicht erreicht werden. Das sehen aktuelle Pläne des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums vor, die am Mittwoch in die Ressortabstimmung gingen. Das Ziel: Mit strengen Abstandsregeln soll künftig nicht mehr der Bau von neuen Windrädern erschwert werden.
Bundesregierung will Flächenziele vorgeben
Die Bundesregierung will für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben: Bis 2026 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein, wie es in Ministeriumskreisen hieß.
Für die einzelnen Länder gelten allerdings unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. So sollen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 1,1 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Naturschutzorganisation BUND vom März sind derzeit nur rund 0,3 Prozent der Landesfläche rechtswirksam als Fläche für Windenergie ausgewiesen. Laut Wirtschaftsministerium sind in NRW bisher jedoch rund 1,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert. Bis 2032 sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge dann 1,8 Prozent der Landesfläche bereitstehen.
1000 neue Windkraftanlagen für NRW in fünf Jahren
In NRW gilt derzeit noch ein Mindestabstand von 1000 Metern zu den meisten Wohngebäuden. Laut dem Sondierungspapier von CDU und Grünen in den Düsseldorfer Koalitionsverhandlungen sollen in den kommenden fünf Jahren mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden - «auch auf Industrie-, Gewerbe-, Forst- und Kalamitätsflächen sowie entlang von Verkehrswegen». An anderer Stelle ist in dem Papier auch von einer «Abschaffung der pauschalen Abstandsregelung» die Rede.
Auf wie viel Fläche in NRW tatsächlich Windräder stehen können, ist umstritten. So hält eine Anfang April veröffentlichte Studie des Landesumweltamts 1,7 Prozent der Landesfläche hierfür geeignet. Eine andere Untersuchung des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW kam Ende Mai zu dem Ergebnis, dass rund 2,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft genutzt werden könnten.
(vd) / © dpa-infocom, dpa:220608-99-591655/3
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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