Pädophiler Täter im Priestergewand
12 Jahre Haft für "fürchterliche sexuelle Übergriffe"

Der angeklagte katholische Priester wird in den Gerichtssaal geführt. | Foto: Federico Gambarini/dpa
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Sexueller Missbrauch ist grundsätzlich nur schwer zu ertragen und an Kindern erst recht ein ungeheures Verbrechen. Wenn ein solcher Missbrauch dann aber auch noch von einem Priester ausgeht, ist das Entsetzen schier grenzenlos. Und doch: Vor dem Kölner Landgericht wurde heute ein katholischer Priester als "pädophiler Serientäter" zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. 

Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann fasste das Werk des 70-jährigen Angeklagten folgendermaßen zusammen: Er sei aufgetreten wie "eine Art Repräsentant Gottes auf Erden", in Wahrheit habe er "unfassbar" gehandelt und in "40 Jahren aktiven Missbrauchs" immer neue "fürchterliche sexuelle Übergriffe" begangen.

110 Fälle von 1993 bis 2018 - auch in Gummersbach und Zülpich

Als "pädophiler Serientäter" wurde der katholische Priester letztlich in 110 Fällen für schuldig befunden, von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht zu haben. Er wurde vom Kölner Landgericht daher zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gegen den Priester gefordert, die Verteidigung maximal acht Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht erläuterte, dass alle Opfer unter "katastrophalen Folgen" wie Depressionen, Angstpsychosen, Magersucht, wiederkehrenden Alpträumen und Schuldgefühlen leiden. Das jüngste Opfer war ein neun Jahre altes Mädchen. Christoph Kaufmann führte aus, der 70-Jährige habe Kinder zu Geschlechtsverkehr, Oralsex und vielen anderen sexuellen Handlungen gezwungen. Er verwendete in seinen Ausführungen Begriffe wie "fürchterlich", "ekelhaft" und "verstörend".

"Reue? So richtig haben wir´s nicht erkannt"

Zudem führte Christoph Kaufmann in Richtung des Priesters, der vor geraumer Zeit selbst noch Gläubigen die Beichte abnahm, aus: "Reue? Schuldgefühl? So richtig haben wir's nicht erkannt", denn der Angeklagte zeigte vor Gericht keinerlei Regung. Kaufmann bescheinigte dem früheren Seelsorger vielmehr einen "besorgniserregenden Empathiemangel" und eine hohe "kriminelle Energie". Drei Nebenklägerinnen muss der Pfarrer Schmerzensgeld in Höhe von 5.000, 10.000 und 35.000 Euro zahlen.

Opfer melden sich noch während der Verhandlung

Der Prozess hatte im November begonnen. Noch während des Prozesses hatten sich weitere Opfer gemeldet und gegen den Angeklagten ausgesagt. Für Christoph Kaufmann sind diese Opfer "die Heldinnen dieses Verfahrens". Sie verdienten größten Respekt. Ganz anders fiel die Bewertung des Pfarrers aus: Dieser habe ihm immer wieder dreist ins Gesicht gelogen. Darüber hinaus sei über dessen Anwalt sogar versucht worden, eine Zeugenfamilie einzuschüchtern. Kaufmann bezeichnete den 70-Jährigen als "Meister der Manipulation" und bescheinigte ihm eine "außerordentlich hohe soziale Kompetenz". Er sei in all seinen Gemeinden beliebt gewesen und habe es verstanden, besondere Abhängigkeitsverhältnisse zu schaffen. Dabei sei er geschickt und skrupellos vorgegangen. Kaufmann führte ein Beispiel an, bei dem er den Eindruck erweckt habe, sich um die Tochter einer alkoholkranken Mutter kümmern zu wollen. In einem anderen Fall habe er mit den Eltern einer angeblich jähzornigen Tochter eine Art "Therapievereinbarung" getroffen.

Die zweischneidige Rolle der Kirche

Die Frage nach der Mitverantwortung der Kirche schwang im Verfahren ebenfalls mit. Hier sah Christoph Kaufmann ein differenziertes Bild. Die Kirche sei auf der einen Seite jahrzehntelang leichtgläubig und passiv gewesen. In die Kritik nahm Christoph Kaufmann vor allem Günter Assenmacher, den früheren obersten Kirchenrichter von Köln. Dieser war im Prozess als Zeuge geladen. In seiner Aussage habe er "völlig antiquierte Vorstellungen" über sexuellen Missbrauch zum Besten gegeben. Auf der anderen Seite betonte der Richter, dass es der 2015 eingerichteten Interventionsstelle des Erzbistums Köln für Missbrauch zu verdanken sei, dass das zuvor eingestellte Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer wieder aufgenommen worden sei.

Schwierige Zeiten für das Erzbistum Köln

Markus Hofmann, Generalvikar des Erzbistums Köln, erklärte in einer ersten Stellungnahme: "Wir haben großen Respekt vor dem Mut der Betroffenen, dass sie ihre schrecklichen Erlebnisse in den Prozess eingebracht und damit eine umfassende Aufklärung samt notwendiger Konsequenzen möglich gemacht haben." Er räumte als Reaktion auf das Urteil darüber hinaus ein, dass die Kirche die Opfer, denen "unsägliches Leid angetan" worden sei, nicht gehört habe. 

Kirchenrechtler Thomas Schüller resümierte: "Ein pädophiler Serientäter konnte unter den schlafenden Augen dieser geistlichen Herren schwerste Straftaten begehen." Für Schüller habe der Prozess gezeigt, wie verantwortungslos die Verantwortlichen des Erzbistums, vor allem Günter Assenmacher, mit dem verurteilten Täter über lange Jahre umgegangen seien, erklärte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. 

Schüller spannte nach dem Urteil zudem den Bogen zu den aktuellen Plänen im Erzbistum Köln: "Wie Kardinal Woelki nach diesem Urteil meint, nach Köln zurückkehren zu können, ist mir ein Rätsel." Am Mittwoch will Kardinal Rainer Maria Woelki nach fünfmonatiger Auszeit ins Amt des Erzbischofs zurückkehren.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220224-99-273134/7

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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