Gemeinsame Gottesdienste im Erzbistum Köln
Ab dem 1. Mai unter bestimmten Auflagen

Kardinal Woelki zur Entscheidung der Landesregierung: „Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam Gottesdienst feiern können, denn ich weiß, wie viele Menschen die Gottesdienste in den letzten Wochen schmerzhaft vermisst haben.“ | Foto: Archiv/RAG
  • Kardinal Woelki zur Entscheidung der Landesregierung: „Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam Gottesdienst feiern können, denn ich weiß, wie viele Menschen die Gottesdienste in den letzten Wochen schmerzhaft vermisst haben.“
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Köln - „Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam
Gottesdienst feiern können, denn ich weiß, wie viele Menschen die
Gottesdienste in den letzten Wochen schmerzhaft vermisst haben.“ Das
verkündete Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki für das Erzbistum
Köln im Anschluss an die Entscheidung der Landesregierung.

Im Erzbistum Köln können unter bestimmten Auflagen ab dem 1. Mai
wieder öffentliche religiöse Feiern unter Beteiligung von Gläubigen
stattfinden. Das gab die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf
Grundlage der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten
Konzepte und Maßnahmenkataloge am Donnerstagnachmittag bekannt.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki betonte, dass das aber
weiterhin umsichtig und unter gewissenhafter Einhaltung aller Vorgaben
geschehen müsse, um die Pandemie, so gut es geht, einzudämmen.
„Wir werden damit sehr verantwortungsbewusst umgehen, aber es ist
eine gute Nachricht für alle, die sich in dieser schwierigen Zeit
nach Sinn, Orientierung und Gemeinschaft sehnen“, so Kardinal
Woelki.

Mit Mindestabstand und begrenzter Besucherzahl

Daher haben die Gemeinden Vorgaben erhalten, welche Vorkehrungen sie
treffen müssen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu
mindern. So muss zwischen den Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand
von zwei Metern nach allen Seiten eingehalten werden, die Besucherzahl
wird entsprechend begrenzt. Auch auf die Einhaltung der geltenden
hygienischen Vorsichtsmaßnahmen wird strengstens geachtet. Wann
weitere kirchliche Feiern wie Erstkommunionfeiern, Trauungen und
Firmungen wieder stattfinden können, befindet sich derzeit noch in
Klärung und wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte als einziges Land den
gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern
es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und
Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den
Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen.

Hier gibt es weitere
Informationen zu den Regelungen im Umgang mit dem Corona-Virus im
Erzbistum Köln

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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