"Sankt Martin, Sankt Martin..."
Brauch ist jetzt offiziell NRW-Kulturerbe

Staatssekretär Klaus Kaiser überreichte die Ernennungsurkunde zum Kulturerbe an die Vertreter der Initiative 'Kulturerbe Sankt Martin' (v.l.): René Bongartz (Brüggen), Sankt Martin Andreas Harmes (Viersen-Bockert), Jeya Caniceus, Rainer Hamm (beide Kempen) und Staatssekretär Klaus Kaiser. | Foto: Initiative 'Kulturerbe Sankt Martin' 
  • Staatssekretär Klaus Kaiser überreichte die Ernennungsurkunde zum Kulturerbe an die Vertreter der Initiative 'Kulturerbe Sankt Martin' (v.l.): René Bongartz (Brüggen), Sankt Martin Andreas Harmes (Viersen-Bockert), Jeya Caniceus, Rainer Hamm (beide Kempen) und Staatssekretär Klaus Kaiser.
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Jetzt ist es offiziell! Die Rheinische Martinstradition, die ab
etwa 1870 in der Region zwischen Rhein, Maas und der Voreifel
entstand, ist ab sofort UNESCO-Kulturerbe des Landes
Nordrhein-Westfalen. Für das Landes-Kulturministerium überreichte
Staatssekretär Klaus Kaiser am Donnerstag die Ernennungsurkunde an
die Initiatoren der Bewerbung. In Begleitung eines echten Sankt Martin
nahmen René Bongartz (Brüggen) und Jeya Caniceus (Kempen) die
Auszeichnung im Namen aller Sankt Martins-Vereine entgegen.

Aus 14 Bewerbungen hatte eine Experten-Kommission bereits im Frühjahr
fünf Favoriten ausgewählt. Sankt Martin erhielt die einstimmige
Unterstützung der Jury. Kommissionsmitglied Prof. Dr. Wolfgang
Braungart von der Universität Bielefeld unterstrich in seiner
Laudatio den generations-, kultur- und religionsübergreifenden
Charakter des Martinsfestes.

Anerkennung jetzt auch auf Bundesebene angestrebt

Nach mehr als anderthalb Jahren Vorarbeit auf Landesebene wollen die
beteiligten Martinsvereine nun zügig die Bewerbung um Anerkennung auf
Bundesebene angehen. Da die ursprünglich rheinische Art, Sankt Martin
zu feiern, heute bundesweit verbreitet ist, sehen die Beteiligten
keine großen Hürden für die Bewerbungsrunde 2019/2020. Formal
müssen sich die Vereine, Komitees und Ausschüsse zunächst
allerdings in einer Dachorganisation zusammenfinden. Eine
Privatinitiative, wie auf Landesebene, ist für das weitere Vorgehen
nicht zugelassen. (red)

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RAG - Redaktion

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