EuGH-Urteil
Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens
Jedes Jahr nehmen die Öffentlich-Rechtlichen Milliarden durch den
Rundfunkbeitrag ein - für jede Wohnung sind es monatlich 17,50 Euro.
Doch ist das mit EU-Recht vereinbar? Das höchste EU-Gericht hat
entschieden.
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche
Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger
Richter am 13. Dezember 2018.
Der Rundfunkbeitrag - früher «GEZ-Gebühr» - ist die wichtigste
Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp
acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag
pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben
und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell
beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.
Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht
vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell
nichts geändert.
Früher war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen
von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler
klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei
ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von
säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte
deshalb unter anderem vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine
verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das
ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.
Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es in Deutschland seit
Jahren heftigen Widerstand. Er soll sicherstellen, dass die
öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder
wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen den
Beitrag aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere
finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt,
zahlt schließlich mehr als jemand in einer WG.
Schon das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli
nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für
verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen
dürfen diesem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur
Kasse gebeten werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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