Kampf gegen Corona-Pandemie
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift ab heute für Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken oder Pflegeheimen. | Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild
  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift ab heute für Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken oder Pflegeheimen.
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Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen sollen zum Schutz der Patienten und Heimbewohner gegen Corona geimpft sein. Das sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Die Gesundheitsämter haben für Prüfungen bis Mitte Juni Zeit. Patientenschützer mahnen.

In zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab diesem Mittwoch für die Beschäftigten eine Impfpflicht. Nach Angaben von Bundes- und Landesregierung gehören dazu unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Allein in Nordrhein-Westfalen sind bis zu einer Million Beschäftigte davon betroffen. Das NRW-Gesundheitsministerium schätzte zuletzt Mitte Februar, dass bis dahin etwa 50 000 bis 100 000 Menschen in diesen Bereichen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten.

Einzelfallprüfungen - Kritik an "Verwaltungsmonster"

Erklärtes Ziel ist, besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besser vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Das Verfahren ist mehrstufig und sieht eine Einzelfallprüfung vor. Mögliche Beschäftigungs- oder Betretungsverbote sind nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums deshalb nicht unmittelbar zu erwarten. Zur vollständigen Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben die kommunalen Gesundheitsämter bis zum 15. Juni Zeit.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die einrichtungsbezogene Impfpflicht als «Scheinsicherheit» und als «Verwaltungsmonster». Die Politik verbinde überzogene Erwartungen mit dieser Impfpflicht, sagte Vorstand Eugen Brysch am Dienstag. Bei der derzeitigen Virusvariante hätten die Impfstoffe ihre Grenzen. «Der Ministerpräsident als auch der Gesundheitsminister beweisen ja, dass die aktuelle Impfung nicht grundsätzlich verhindern kann, dass man sich mit dem Coronavirus infiziert und dass man es weitergeben kann», sagte Brysch der Deutschen Presse-Agentur mit Verweis auf die positiven Corona-Tests sowohl bei Ministerpräsident Hendrik Wüst als auch bei Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU).

"Macht mehr kaputt, als sie Gefährdeten hilft"

Zudem werde der Verwaltungsaufwand angesichts der zahlreichen Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich ins Unermessliche getrieben. Brysch befürchtet, dass die ohnehin nur bis zum Ende des laufenden Jahres geltende Impflicht die angespannte Personallage in der Pflege weiter verschärfen könnte, weil Ungeimpfte wechseln oder nicht arbeiten dürften. «Die einrichtungsbezogene Impfpflicht macht mehr kaputt, als dass sie den Gefährdeten hilft», unterstrich der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Brysch forderte ein Maßnahmepaket von der Politik, statt mit dieser Impfpflicht alles auf eine Karte zu setzen. Dazu gehöre insbesondere eine Teststruktur. Außerdem sollte die Möglichkeit von Ersatzquartieren geschaffen werden, falls es zu einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim kommt.

Nach dem vom NRW-Gesundheitsministerium beschriebenen Verfahren sollten in einem ersten Schritt die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen bis einschließlich Dienstag (15. März) dem Arbeitgeber eine vollständige Impfung oder eine maximal 90 Tage zurückliegende Genesung nachweisen. In einem zweiten Schritt sollen die Arbeitgeber bis 31. März Beschäftigte ohne Nachweise melden. Danach nehmen die Gesundheitsämter zu den Personen Kontakt auf und fordern Nachweise.

Falls Betroffene nach Ablauf einer Frist keinen Nachweis vorgelegt haben, könnten die Gesundheitsämter das Betreten der Einrichtung oder das Arbeiten dort untersagen, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt hat. Bei der Entscheidung sollen sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220315-99-533557/3

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RAG - Redaktion

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