Corona-Lockerungen
Discos, Sport & Co. - mehr Freiheiten für Ungeimpfte
Auch wenn sich die Corona-Infektionszahlen noch immer auf einem hohen Niveau befinden, sinken sie doch im Schnitt seit Tagen stetig - auch in NRW. Und so stehen die Zeichen im bevölkerungsreichsten Bundesland auf Lockerung. Nach monatelangen Einschränkungen stehen im Freizeitbereich nun lang ersehnte Öffnungen bevor - ab Freitag ist auch für Ungeimpfte vieles wieder möglich (siehe Auflistung):
Erleichterungen gelten beispielsweise für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport: Die Corona-Schutzmaßnahmen werden ab Freitag in Nordrhein-Westfalen im Freizeitbereich weiter gelockert. Auch Ungeimpften stehen dann Gastronomie und touristische Übernachtungen sowie Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen wieder offen. Sie müssen allerdings einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen.
Keine Beschränkungen für Kinder bis 17 Jahre
Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre fallen ganz weg. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW tritt am Freitag in Kraft. Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln blieben allerdings weiter bestehen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.
NRW setzt damit weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Diese hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart - wenn die Situation in den Kliniken es zulässt.
Positive Entwicklung lässt "großen Schritt" zu
Die weiterhin positive Entwicklung gerade in den Krankenhäusern erlaube weitere Öffnungen und «einen großen Schritt in Richtung Normalität», sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Kinder und Jugendliche, die in den vergangenen zwei Jahren besonders gelitten hätten, könnten «schon ab sofort» wieder ohne Einschränkungen und Kontrollen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben.
Zugleich warnte Laumann vor neuen Einschränkungen im Falle wieder steigender Infektionen, die dann zuerst wieder ungeimpfte Menschen treffen würden. Der CDU-Politiker rief erneut zum Impfen auf, um vor neuen Einschränkungen im nächsten Winter sicher zu sein.
Die gelockerten Corona-Regelungen im Überblick
- Gastronomie/Hotels/Kultur/Sport:
Der Zugang zu Restaurants oder Hotels ist nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch Ungeimpften mit einem negativen Schnelltest (3G) möglich. Sie können auch Museen, Ausstellungen oder Konzerte besuchen. Gleiches gilt für Sport im öffentlichen Raum drinnen und draußen und für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Grundsätzlich ist laut Ministerium bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken (Volksfeste, Groß- und Tanzveranstaltungen, Diskotheken und Bordelle) künftig alles unter 3G zulässig.
- Diskotheken/Clubs:
Sie dürfen nach monatelanger Schließung wieder öffnen - allerdings unter 2G-plus-Bedingungen. Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.
- Feste:
Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz wie etwa Hochzeits- oder Geburtstagsfeste gilt ebenfalls weiterhin die 2G-plus-Regel. Hier dürfen immunisierte Personen teilnehmen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder über eine Auffrischungsimpfung verfügen.
- Kinder/Jugendliche:
Bis einschließlich 17 Jahre fallen für sie 2G plus und 3G weg. Ihnen sei «ab sofort» eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich.
- Großveranstaltungen:
Bei Veranstaltungen mit mehr 1.000 Menschen gelten in NRW künftig die 2G-plus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6.000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden.
Die zuständige Behörde kann laut Ministerium aber Ausnahmen von diesen Obergrenzen festlegen, «wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können». Die höheren Teilnehmergrenzen gelten nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.
- Kleine Veranstaltungen:
Bei bis zu 1000 Zuschauern gilt 3G (geimpft, getestet oder genesen). Bei bis zu 500 Teilnehmenden gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen. Sind es mehr als 500, darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über diese 500 Personen hinausgehenden Kapazität liegen. Insgesamt sind dabei höchstens 1000 Teilnehmer zulässig. Wird 2G plus gewährleistet, entfällt die Maskenpflicht.
- Wie es weitergeht:
Die Maßnahmen sind nur ein Zwischenschritt für eine Dauer von gut zwei Wochen. Denn am 20. März sollen laut Bund-Länder-Beschluss die «einschneidenden Auflagen» fallen, wenn die Lage in den Krankenhäusern es zulässt. Danach soll aber noch ein «Basisschutz» mit Maskenpflichten in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich sein. Zuvor wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 17. März erneut zusammenkommen und beraten.
- Corona-Inzidenz:
Die Zahl der innerhalb von sieben Tagen gemeldeten Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist in NRW erstmals seit Ende Januar wieder unter die Marke von 1000 gefallen. Das Robert Koch-Institut (RKI) wies am Mittwoch eine Inzidenz von 981 aus.
(vd) / © dpa-infocom, dpa:220302-99-352563/4
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.