Neuer Regelkatalog für NRW
FFP2-Masken-Empfehlung beim Einkaufen

Das Land NRW empfiehlt erstmals das Tragen von FFP 2-Masken. | Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration
  • Das Land NRW empfiehlt erstmals das Tragen von FFP 2-Masken.
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Auf Grund der hohen Ansteckungsgefahr der Omikron-Variante des Coronavirus hat das Land NRW erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen ausgesprochen. Nachzulesen ist die Empfehlung In den neuen «Hygiene- und Infektionsschutzregeln» zur Coronaschutz-Verordnung.

Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in «geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen.» Weiter heißt es in dem Regelkatalog: «Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.»

Pflicht bleibt aber weiter "nur" eine medizinische Maske

Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. In Baden-Württemberg - wo es bereits die dringende Empfehlung wie nun in NRW gab - gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220112-99-675665/3

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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