Ab Samstag gilt in NRW
Keine Zugangsbeschränkungen mehr im Handel

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärte, dass bereits ab Samstag neue Regeln im Einzelhandel gelten. | Foto: Oliver Berg/dpa
  • NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärte, dass bereits ab Samstag neue Regeln im Einzelhandel gelten.
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Jetzt geht es auch in NRW schnell. Denn bereits am Samstag fallen nach der Bund-Länder-Einigung in NRW erste Beschränkungen der Corona-Maßnahmen. Die betreffen beispielsweise den Einzelhandel oder auch die privaten Kontaktbeschränkungen.

Hendrik Wüst erklärte am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag, dass am Samstag in Nordrhein-Westfalen erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten werden. Die Zugangsbeschränkungen im Handel sollen ebenso fallen wie Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Bisher ist die Personenzahl bei privaten Zusammenkünften auf zehn begrenzt.

Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen. Auch für Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten weiterhin Beschränkungen. Beim Einkaufen muss von allen weiter Maske getragen werden. Von Samstag an soll eine entsprechend aktualisierte Corona-Schutzverordnung das für NRW verankern.

Die schrittweisen Lockerungen zum durchklicken:


Ab dem 4. März werden demnach Restaurants, Hotels und Kneipen auch in NRW nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder für Menschen mit tagesaktuellem Negativtest ihre Türen öffnen können. Für überregionale Großveranstaltungen wird laut Wüst gelten: In Innenräumen eine maximale Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, aber nicht mehr als 6000 Zuschauer. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft, die Zahl von 25.000 Zuschauern aber nicht überschritten werden. NRW setzt damit 1:1 die Bund-Länder-Verabredungen vom Mittwoch um.

"Von der Pandemie zurück in die Normalität"

«Die Pandemie ist nicht vorbei, aber die aktuelle Entwicklung gibt uns Grund zur Hoffnung», sagte Wüst. «So gehen wir gemeinsam von der Pandemie zurück in die Normalität.» Dazu sei aber auch weiter Solidarität und Achtsamkeit nötig. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigte: «Wir brauchen über den 19. März hinaus für den Fall der Fälle eine Rechtsgrundlage für einen Basisschutz.» Dazu gehörten das Maskentragen, Abstandhalten und weitere Maßnahmen.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220217-99-169316/3

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RAG - Redaktion

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