Nach Bund-Länder-Runde
NRW kündigt neue Verordnung an
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung in der kommenden Woche zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse angekündigt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes sei bis einschließlich 12. Januar gültig, hieß es am Freitagabend aus der NRW-Landesregierung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es werde rechtzeitig vor Ablauf eine anschließende Coronaschutzverordnung veröffentlicht, in der die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen umgesetzt würden.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie stoßen auf ein geteiltes Echo.
Die Befreiung von der Quarantäne für frisch geimpfte oder genesene Kontaktpersonen sei «medizinisch fragwürdig», sagte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Eine von der Delta-Variante genesene Person sei nicht gegen die Omikron-Variante immun. «Deswegen muss bei engem Kontakt im häuslichen Umfeld auch für frisch Geimpfte und Genesene eine Quarantäne gelten», forderte Johna.
Ausnahmen für Geboosterte
Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
Reaktionen auf neue Corona-Regeln durchwachsen
Lob kam hingegen aus den Kommunen. Die Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten sei sinnvoll, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Damit werde ein guter Ausgleich zwischen der Eindämmung des Virus und der Sicherung wichtiger Infrastrurkturbereiche geschaffen. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewertete die Beschlüsse grundsätzlich positiv, vermisste jedoch Perspektiven. «Leider haben Bund und Länder die Chance nicht genutzt, den Menschen - wenn auch unter Vorbehalt - klare Zukunftsperspektiven aufzuzeigen», sagte der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der «Rheinischen Post».
Der Verzicht auf eine Quarantäne für Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung ist nicht unumstritten. Epidemiologe Hajo Zeeb hatte der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Bund-Länder-Beschlüsse gesagt, frisch geboosterte Menschen hätten zwar einen gewissen Schutz vor der Omikron-Infektion, der in jedem Fall besser sei als bei zweifach Geimpften. Der Experte vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen gab aber zu bedenken: «Gänzlich auf Quarantäne bei engen Kontakten, die schon geboostert sind, zu verzichten, birgt sicherlich ein gewisses Risiko einer Aufrechterhaltung von Übertragungsketten.» Zwar sei die Gefahr schwerer Verläufe bei Geboosterten und auch doppelt Geimpften bekanntlich gering. Dennoch seien aus seiner Sicht fünf Tage Mindestquarantäne auch für Geboosterte sicherer.
Der Patientenschützer Eugen Brysch sieht bei den Beschlüssen zur Quarantäne eine riskante Regelungslücke. Es sei richtig, dass infizierte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nur mit negativem PCR-Test vorzeitig aus der Isolation entlassen werden dürften. «Jedoch ist unverantwortlich, dass die 360 000 Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste bei dieser Regelung außen vor gelassen wurden», sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Damit sind eine Million Pflegebedürftige daheim einer großen Gefahr ausgesetzt.»
2G-plus-Regel soll auch in NRW gelten
Im Kampf gegen die sich auch in Deutschland rasant ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus werden die Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen verschärft. Bundesregierung und Länderregierungschefs einigten sich am Freitag darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen.
Allerdings steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest. Außerdem will Sachsen-Anhalt dabei nicht mitmachen. In seinem Land gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. Bayern will erst prüfen, ob die 2G-plus-Regel im Freistaat tatsächlich nötig sei.
(vd) / © dpa-infocom, dpa:220107-99-629860/2 / dpa:220108-99-631855/5
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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