Kohle & Co.
NRW-Landesregierung legt energiepolitischen Aktionsplan vor

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) stellte einen energiepolitischen Aktionsplan vor. | Foto:  Oliver Berg/dpa
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angesichts des Ukrainekrieges und eines möglichen russischen Gaslieferstopps einen energiepolitischen Aktionsplan vorgelegt. «Als Energieland Nummer 1 sind wir auf eine sichere und bezahlbare Energieversorgung angewiesen», begründete Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag den Schritt.

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) betonte, bislang sei Gas als Brückentechnologie ein wichtiger Stützpfeiler bei dem geplanten Umbau der deutschen Energiewirtschaft in Richtung Klimaneutralität gewesen. Doch dieser Stützpfeiler habe durch den Ukrainekrieg Risse bekommen. «Wir müssen schnell raus aus der Abhängigkeit von russischen Erdgasimporten.»

Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien

Der Aktionsplan sieht deshalb unter anderem Vorschläge für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien vor - etwa Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bestimmen Agrarflächen. Geprüft werden soll auch eine Bündelung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, um diese zu beschleunigen. Auch Transportgenehmigungen für Windräder sollen schneller vergeben werden.

Außerdem müsse die Gasinfrastruktur in NRW ertüchtigt werden, um für die erwarteten signifikanten Steigerungen beim Flüssigastransport gerüstet zu sein. Die Landesregierung werde hier die Weichen stellen, um die erforderlichen Verfahren so zügig wie möglich durchzuführen.

Ziel bleibt Kohle-Ausstieg bis 2030 - aber mit Spielraum

Wüst hielt am Ziel eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis 2030 fest, forderte aber gleichzeitig vom Bund für die nächste Zeit mehr rechtlichen Spielraum bei der Nutzung von Kohlekraftwerken. Immerhin sollen allein in diesem Jahr Kohle-Kraftwerke mit einer Kapazität von fast 4 Gigawatt stillgelegt werden, was zu einer stärkeren Nutzung der vorhanden Gaskraftwerke führen könnte.

Ein temporärer Weiterbetrieb der demnächst stillzulegenden Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke sei offensichtlich notwendig, heißt es in dem Aktionsplan. Falls dies aus wettbewerbsrechtlichen Gründe nicht möglich sei, müssten die Kapazitäten zumindest als Reserve vorgehalten werden. Auch die Möglichkeit einer Reaktivierung von bereits stillgelegten Anlagen sollte nach Einschätzung der Landesregierung in den Blick genommen werden, um Gas einzusparen.

(vd) / © dpa-infocom, dpa:220505-99-166845/2

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RAG - Redaktion

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