Neue Schutzverordnung ab 28. Dezember
NRW weitet Kontaktbeschränkungen auf Immunisierte aus
Die Sorge vor der Omikron-Variante des Corona-Virus ist vor dem Jahreswechsel weiter groß. Deshalb schränkt auch NRW den Bewegungsradius erneut ein. Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene in Nordrhein-Westfalen Kontaktbeschränkungen. Die neue Schutzverordnung enthält Regelungen für verschärfte Maskenpflichten, macht aus Großveranstaltungen «Geister»-Events und erweitert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind ihnen dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt - eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es hier nicht.
NRW setzt unter anderem mit dieser Regel in seiner aktualisierten Corona-Schutzverordnung die jüngsten gemeinsamen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern um, wie das Landesgesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte. Von den Kontaktbeschränkungen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren ausgenommen. Innerhalb des eigenen Hausstands gelten keine Personenbegrenzungen.
Grenzen für Silvester - Großevents ohne Zuschauer
Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort - neben dem eigenen Hausstand dürfen dann aber nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Laut Verordnung sind in der Silvesternacht Ansammlungen jenseits dieser Grenzen «auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt». Großveranstaltungen sind ab Dienstag nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Bei anderen Veranstaltungen werden die Grenzen für Zuschauer abgesenkt auf höchstens 750.
Neu sind auch Verschärfungen bei Masken- und Testpflichten im Freizeitbereich. «Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert», teilte das Ministerium mit.
Erweiterte Maskenpflicht
Laut Corona-Schutzverordnung gilt nun etwa Maskenpflicht auch bei grundgesetzlich geschützten Versammlungen mit mehr als 750 Personen im Freien. Auch bei der Berufsausübung in Innenräumen sowie in Fahrzeugen darf demnach - selbst bei Immunisierten und bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern - nicht mehr auf eine medizinische Maske verzichtet werden.
Beschäftigte, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können und nicht immunisiert sind - etwa Berufsmusiker mit Blasinstrumenten - müssen einen PCR-Test nachweisen. Maskenpflicht gilt ab Dienstag ebenfalls auch für Immunisierte in Bildungs- und Kultureinrichtungen, auf Messen oder Familienerholungsfahrten - unabhängig von festen Sitzplätzen oder Anordnungen im Schachbrettmuster.
Neue Schutzverordnung gilt bis 12. Januar
Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden könnten, müssten Immunisierte hier künftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist, erläuterte das Gesundheitsministerium (2G-plus). Dazu gibt es im Bund-Länder-Beschluss keine detaillierte Festlegung. Darüber hinaus gilt die 2G-plus-Vorschrift künftig für viele weitere Einrichtungen und Angebote in NRW, darunter für das Singen im Chor ohne Maske.
Die aktualisierte Schutzverordnung soll zunächst bis zum 12. Januar gelten. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden - etwa beim Verstoß gegen das Böllerverbot. Das Feuerwerksverbot oder auch die von Bund und Ländern beschlossene Schließung von Clubs und Diskotheken waren in NRW bereits zuvor umgesetzt worden.
«Ich bin mir bewusst, dass viele Menschen, die solidarisch waren und sich frühzeitig haben impfen lassen, nicht glücklich sind, dass nun zum Jahresende wieder Einschränkungen auf sie zukommen», räumte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ein. Kontaktbeschränkungen allein reichten aber nicht, um eine Omikron-Welle abzuwehren. «Wir müssen die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben und die nach wie vor zu große Impflücke schließen», mahnte der Minister. «Mein Appell lautet daher: Wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte schnellstmöglich impfen.»
© dpa-infocom, dpa:211223-99-491788/3
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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