Gebauer informiert
Unterricht am Freitag - Tests für Grundschüler bald zu Hause

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat Änderungen zum Corona-Testverfahren an den Grundschulen verkündet. | Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
  • NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat Änderungen zum Corona-Testverfahren an den Grundschulen verkündet.
  • Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
  • hochgeladen von Düster Volker

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte am Donnerstagmorgen im Landtag, dass am morgigen Freitag, 17. Februar, wieder Unterricht in den Schulen stattfindet. Darüber hinaus informierte Gebauer darüber, dass ab Ende des Monats neue Test-Regelungen für Schüler und Schulpersonal gelten.

Nach der sturmbedingten, eintägigen Pause soll morgen wieder der Unterricht an allen Schulen in NRW stattfinden. Das erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag. Man stehe weiter in engem Kontakt zum Deutschen Wetterdienst. Derzeit sehe es nicht danach aus, dass der Unterricht auch am Freitag entfallen werde.

Das ändert sich bei den Test für Grundschüler

Zudem verkündete Yvonne Gebauer einen Kurswechsel beim Corona-Testverfahren für die Grundschüler in Nordrhein-Westfalen. Ab dem 28. Februar sollen die nun drei Mal pro Woche einen Corona-Selbsttest zu Hause machen. Eltern müssten einmalig schriftlich versichern, dass ihre Kinder am Testverfahren daheim teilnehmen. Die Antigentests würden von den Schulen kostenfrei verteilt - entweder an die Schüler oder direkt an die Eltern. Die Tests könnten entweder am Vorabend zu Hause oder vor Unterrichtsbeginn  erfolgen.

Gebauer betonte, dass entsprechende Informationen in elf Sprachen an die Eltern geschickt worden seien. Man setzte damit stärker auf die Eigenverantwortung und Kooperation der Eltern, das entlaste die Familien sowie die Grundschulen. An einer Umstellung des Testverfahrens für Grundschüler Ende Januar hatte es erhebliche Kritik und Sorgen gegeben, dass für die Kinder kein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet sei. Die nun anstehende erneute Änderung sei auch eine Reaktion darauf, sagte die Ministerin.

Schulunterricht mit Maske und Tests abgesichert

Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst thematisierte die Umstellung des Corona-Testverfahrens an Grundschulen. Der Schulunterricht müsse weiter mit Maskenpflicht und Tests abgesichert werden, sagte er am Donnerstag im Landtag. Er habe sich am Montag mit Schulleiterinnen und -leitern von Grundschulen ausgetauscht. "Ihnen ist wichtig, dass die Kinder auch weiterhin regelmäßig getestet werden und dass der Unterricht damit so wenig wie möglich belastet wird", sagte der Regierungschef.

Ausnahmen in begründeten Einzelfällen 

In Einzelfällen können die Tests aber auch - wie bisher - weiter verpflichtend innerhalb der Grundschulen durchgeführt werden, sofern dafür ein Beschluss der Schulkonferenz vorliege. Das könne etwa der Fall sein, wenn es Hinweise darauf gebe, dass die Tests nur in unzureichender Weise zu Hause erfolgten, erläuterte Gebauer.

Tests weiter in den weiterführenden Schulen

An den weiterführenden Schulen bleibt es bei den drei Selbsttests pro Woche - die auch unverändert in der Schule erfolgen. In den Förderschulen seien ebenfalls keine Änderungen geplant. Es werde dort aufgrund der höheren Vulnerabilität der Schüler weiter PCR-Lolli-Tests geben. PCR-Tests gelten als besonders genau.

Für die Grundschulen war - vor allem wegen Überlastung der Labore - Ende Januar eine einzelne PCR-Nachtestung aller Schüler im Falle eines vorherigen positiven Klassen-Pool-Ergebnisse entfallen. Seitdem testen sich Schüler nur noch in der Schule selbst per Schnelltest nach. Das hatte für erhebliche Verunsicherung gesorgt, da sich auch mutmaßlich infizierte Kinder auf den Schulweg machten, um im Klassenzimmer getestet zu werden.

Das ändert sich fürs Schulpersonal

Auf Lehrkräfte und das weitere gesamte Schulpersonal kommen ab 28. Februar ebenfalls Änderungen zu: Verpflichtend getestet sein müssen dann nur noch Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, wie Gebauer ankündigte. Die wegen der Omikron-Welle seit Jahresbeginn geltende Testpflicht für Immunisierte und Genesene entfällt also. Freiwillige Tests sind aber auch für diese Gruppen weiter möglich.

Derzeit seien weitere Maßnahmen im Schulbereich nicht geplant. Man werde aber «gegebenenfalls nachsteuern», je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens in NRW, sagte die FDP-Politikerin bei einer Online-Pressekonferenz.

Die Pandemie und ihre Auswirkungen im Blick

In der Pandemie seien alle Schulformen stark belastet, vor allem aber die Grundschulen, in denen das Fundament für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt werde. Die Landesregierung habe daher ein Paket zu deren Entlastung und Unterstützung beschlossen: Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Schulministerium mit Schulpsychologen entwickelt habe. Die für das Frühjahr geplanten Vergleichsarbeiten («Vera») für Drittklässler als wichtiges Diagnose-Instrument könnten verschoben werden. Das Helferprogramm für Ganztags- und Betreuungsangebote wird laut Ministerin finanziell aufgestockt, damit zusätzliches Personal eingestellt werden könne.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220217-99-169024/5  /  dpa:220217-99-170418/2

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.