"Brauchtumszonen"
Von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag gilt 2G plus

Die "Pappnas" über der FFP2-Maske: In "Brauchtumszonen" dürfen die Jecken den Straßenkarneval unter 2G plus-Regeln feiern.
 | Foto: Fabian Strauch/dpa/Archiv
  • Die "Pappnas" über der FFP2-Maske: In "Brauchtumszonen" dürfen die Jecken den Straßenkarneval unter 2G plus-Regeln feiern.
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Ab heute gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein für die Jecken wichtiger Punkt: die Regelungen zum Straßenkarneval und wie er draußen und drinnen gefeiert werden kann. Die Lösung heißt: Einrichtung von "Brauchtumszonen".

In zwei Wochen beginnt der Straßenkarneval. Die Landesregierung ermöglicht den Städten mit der neuen Corona-Schutzverordnung die Einrichtung von «Brauchtumszonen». Wer dort mitfeiern will, muss geimpft sein, am besten geboostert.

In den von der NRW-Landesregierung für die Karnevalstage geplanten «Brauchtumszonen» soll die 2G-plus-Regel gelten. Alle, die in diesen Zonen feiern wollten, müssten entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf.

Stichprobenartige Kontrollen und saftige Bußgelder

Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. «Die Kommunen können dann entweder stichprobenmäßig kontrollieren, und wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein nicht unerhebliches Bußgeld bezahlen. Alternativ können sie bestimmte Bereiche absperren und die Zugangsvoraussetzungen in den Kontrollpunkten kontrollieren», erläuterte Laumann.

Bei Feiern, die in den sogenannten Brauchtumszonen drinnen stattfänden, bräuchten auch Geboosterte noch zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest. «Denn im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter», sagte Laumann. Zudem dürften in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Festbühnen oder Karnevalszüge geschaffen werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken. Diese Regelungen würden in der neuen Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben.

Kommunen können Maßnahmen ausweiten

Die Kommunen könnten auch zusätzliche Schutzregeln für die Brauchtumszonen wie Maskenpflicht anordnen. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. «Für beides brauchen sie keine ausdrückliche Genehmigung meines Ministeriums», sagte Laumann. Die Kommunen würden die Brauchtumszonen auch selbstständig ausweisen.

Laumann hatte sich am Montag mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen über die anstehenden Karnevalstage ausgetauscht. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) sagte dazu am Dienstag, es sei ein «gutes und konstruktives Gespräch» gewesen. «Mir ist wichtig, dass es noch diese Woche Planungssicherheit für alle Akteure gibt. Das wurde uns zugesagt», sagte Reker.

Laumann sagte, der in zwei Wochen beginnende Straßenkarneval werde auf jeden Fall noch in eine Zeit hoher Inzidenzen fallen. Deshalb handele jeder verantwortlich, wenn er dieses Jahr noch auf große Feiern verzichte. Angesichts der hohen Zahl von Geimpften wäre ein komplettes Verbot des Karnevals in diesem Jahr aber rechtlich nicht mehr vertretbar. Deshalb sei es der Landesregierung wichtig, den Kommunen Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie das Feiern so sicher wie möglich machen könnten. Dazu diene die Ausweisung der gesicherten «Brauchtumszonen» für größere Menschenmengen.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220208-99-33026/3

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RAG - Redaktion

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