Dienstwagen nutzen
Darauf ist zu achten
Während Angestellte von ihrem Unternehmen einen Dienstwagen
erhalten und mit der entsprechenden Abteilung klären, inwieweit ihre
Möglichkeiten der Nutzung gehen, haben es Selbstständige ein wenig
schwieriger. Nicht nur sind sie für die Beschaffung zuständig,
abhängig von ihrem beruflichen Alltag müssen sie auch eine klare
Grenze für die private Nutzung finden. Ist die Fahrt aus dem
Homeoffice zum Supermarkt beruflich oder privat? Dieser Beitrag geht
den Fragen auf den Grund.
Anschaffung: Kauf vs. Leasing
Die erste große Frage bezüglich des Dienstwagens ist die nach der
Art der Anschaffung. Üblicherweise kommen hier der Kauf sowie das
Leasing infrage. Es spielt übrigens keine Rolle, ob es sich um einen
Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Zugleich werden auch Dienstwagen
für Selbstständige ganz normal in einem Autohaus, bei einem Händler
oder auch online erworben. Aber welche Methode ist besser?
- Kauf[/*]
Der Vorteil ist natürlich, dass dem Selbstständigen das Fahrzeug
gehört. Vermutlich ist die Aufnahme eines Kredits oder die Nutzung
einer anderen Finanzierungsmöglichkeit notwendig, wodurch sich das
Firmenkapital schmälert. Dafür ist der Besitzer aber frei in seiner
Entscheidung und braucht weder auf Kilometer zu achten, noch muss er
den Wagen wieder abgeben. Wird der Wagen gekauft, so kann er über die
nächsten sechs Jahre abgeschrieben werden.
- Leasing[/*]
Das Leasing ist mit einem Leihgeschäft über einen fixen Zeitraum zu
vergleichen. Dazu wird ein Vertrag abgeschlossen, der, je nach
Leasinggeber, unterschiedlich streng ausfällt. Vorteilhaft ist, dass
die Leasingraten als Betriebsausgabe absetzbar sind. Mittlerweile gibt
es Anbieter auf dem Leasingmarkt, die neue Wege gehen und auch
Leasing mit kurzen
Laufzeiten als Flatrate anbieten. Der Kunde zahlt fast nur
noch für das Benzin zusätzlich, muss sich aber sonst um kaum etwas
kümmern.
Bevor eine endgültige Überlegung fällt, sollten Selbstständige
immer die Kosten des Kaufs und des Leasings gegenüberstellen. Welche
Option ist günstiger? Gerade bei einer zu erwartenden hohen
Kilometerleistung kann der Kauf besser sein, da viele Leasingverträge
die Jahreskilometer knapp ansetzen. Allerdings ist dieser Punkt oft
nachverhandelbar.
Natürlich muss auch das Auto, gerade wenn es ein Gebrauchtwagenkauf
wird, ausgiebig geprüft werden. Bei Gebrauchtwagen bietet es sich
immer an, sie vor dem Kauf von einer Prüfstelle durchchecken zu
lassen.
Steuern: Worauf ist zu achten?
Wie schon gesagt, können Leasingfahrzeuge steuerlich abgesetzt
werden, auch Kauffahrzeuge lassen sich über die Abschreibung
absetzen. Schon bei der Anschaffung des Leasingfahrzeugs kann ein
gravierender Fehler geschehen: Der Selbstständige steht als
Eigentümer im Vertrag. Da die steuerliche Absetzbarkeit der
Leasingraten jedoch nur funktioniert, wenn der Selbstständige nicht
Eigentümer des Fahrzeugs ist, wird dieser Vorteil ausgehebelt.
Allgemein gilt bei Dienstfahrzeugen von Selbstständigen:
- Nutzung[/*]
Viele Selbstständige besitzen keinen Unternehmenssitz oder eine
Werkstatt. Sie arbeiten von zu Hause aus, eventuell auch in einem
eigenen Bereich des Eigenheims. Schon wird es kompliziert, die Nutzung
genauer zu bestimmen. Generell muss gegenüber dem Finanzamt
nachgewiesen werden, ob das Fahrzeug beruflich oder privat – und zu
welchen Anteilen – genutzt wird. Besonders einfach ist es
natürlich, wenn der Wagen ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
verwendet wird. Wer nicht
die
1-Prozent-Regelung nutzt, der ist ohnehin dazu verpflichtet,
das Fahrtenbuch zu führen.
- Betriebskosten[/*]
Treibstoff, Reparaturkosten, Inspektionen, Reifen, aber auch
Parkgebühren, die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung können bei
einem Dienstwagen steuerlich abgesetzt werden. Besonders unkompliziert
ist dies, wenn das Fahrtenbuch beweist, dass der Wagen zu mindestens
50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird der Wagen zu 10 - 50 Prozent
betrieblich genutzt, kann der Selbstständige entscheiden, ob der
Wagen zum Privat- oder Firmenvermögen zählt. Das Fahrtenbuch ist nun
unausweichlich.
Zu bedenken ist auch, welche Regelung genutzt wird. Wird der
Firmenwagen mittels der 1-Prozent-Regelung versteuert, können alle
Betriebskosten abgesetzt werden. Bei der Methode nach dem Fahrtenbuch
zählen nur die betrieblichen Kosten. Private Fahrten gelten als
geldwerter Vorteil. Welche Variante sinnvoll ist, sollte vorab eruiert
werden.
Welche Methode genutzt wird, wird mit der jeweiligen Steuererklärung
jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Trotzdem sollte vorab schon geprüft
werden, welche Variante günstiger ist.
Was ist noch zu beachten?
Kann ein Selbstständiger eigentlich ein Elektrofahrzeug für den
Betrieb anschaffen? Natürlich ist dies möglich. Die
Bundesregierung
fördert den Umstieg auf die Fahrzeuge und bietet die Prämie
auch Unternehmen und Selbstständigen an. Grundsätzlich sollten
Selbstständige in diesem Fall jedoch prüfen,
ob
es noch weitere Fördermittel gibt. So bezuschussen manche
Städte die eigene Ladesäule, auch Stromanbieter fördern die
Ladesäule und installieren sie.
Aber gibt es noch weitere Punkte, die beachtet werden sollten?
- Versicherung[/*]
Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Firmenwagen in der Vollkasko
zu versichern. Selbstständige sind oft auf das Fahrzeug angewiesen
und sollte es zu einem Totalschaden kommen, ist das Geld der
Versicherung für die Neuanschaffung wichtig. Natürlich muss die
Kfz-Versicherung vor dem Abschluss verglichen werden.
- Elektronisches Fahrtenbuch
[/*]
Die wenigsten Selbstständigen haben die Zeit und Geduld, sich mühsam
mit Papier und Stift zu beschäftigen. Ein elektronisches Fahrtenbuch
erleichtert die Führung desselben. Je nach System wird ein Gerät im
Auto installiert, alternativ kann auch eine App auf dem Handy genutzt
werden. Via GPS wird die Strecke aufgezeichnet. In der App können nun
auch Notizen zur jeweiligen Strecke gemacht werden.
Es ist gut, wenn Selbstständige hingehen und sich vorab genau mit der
Materie befassen. Auch der Rat des Steuerberaters ist hilfreich, denn
er kann eine erste Einschätzung zu der steuerlichen Seite abgeben.
Fazit – die Entscheidung genau überdenken
Selbstständige sollten vor der Anschaffung eines Dienstwagens alle
Optionen in Betracht ziehen und sie miteinander vergleichen. Dabei
gilt auch, welche Option auf längere Sicht Geld spart. Steuerlich
gibt es Unterschiede zwischen Leasingauto und eigenem Fahrzeug, wobei
die Absetzbarkeit immer von der letztendlichen Nutzung abhängt.
Generell ist es sinnvoll, das Thema einmal mit seinem Steuerberater zu
besprechen und sich gut beraten auf die Fahrzeugsuche zu machen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.