Umweltfreundliche Antriebe
Der Förder-Weg zum neuen Elektroauto
(red). Der Umstieg aufs Elektroauto ist immer noch nicht ganz
billig: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau
von Stromleitung, Steckdose und Wallbox in die private Garage kann
teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.
Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu
fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subventionen. Im Rahmen
des Konjunktur-Programms wegen der Corona-Krise hat wird die
Förderung des Bundes als „Innovationsprämie“ befristet bis Ende
2021 steigen. Reine E-Autos bekommen eine Förderung von bis zu 9.000
Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro.
Die erhöhte Förderung gilt für Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni
2020 erstmals zugelassen wurden.
Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw
mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden
ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Bei Privatkauf wirkt sich auf den Herstelleranteil auch noch die
befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent aus (bis zum
31. Dezember 2020). Bei 3.000 Euro Herstelleranteil sind das 570 Euro
(bzw. 480 Euro bei 16%) auf den Bruttolistenpreis.
Auch gebrauchte E-Autos (5.000 Euro) und Plug-In-Hybride (3.750 Euro)
werden bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf keine
Umweltbonus ausgezahlt wurde.
Diese Sonderregelungen gelten allerdings nur für „junge
Gebrauchte“: Frühestes Erstzulassungs-Datum ist der 5. November
2019, die Zweitzulassung muss nach dem 3. Juni 2020 erfolgt sein.
Zudem darf der Pkw nicht länger als zwölf Monate zugelassen gewesen
sein und höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben.
So gibt‘s die Förderung
Grundsätzlich gilt: Der Pkw muss bereits gekauft und zugelassen
worden sein. Erst dann kann man einen Antrag auf Förderung stellen.
Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen,
Körperschaften und Vereine. Wichtig: Geförderte Autos müssen
mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.
Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA). Dort ist auch
ausgewiesen, welche speziellen Unterlagen man mit einreichen muss,
wenn man des E-Auto entweder gekauft oder geleast hat.
Dann muss eine „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“
ausgedruckt, unterschrieben und aufs Online-Portal* gestellt werden.
Hat alles geklappt, kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und
Link zum Antrag – und nach einiger Zeit die Überweisung.
Auf der Homepage des BAFA* findet sich auch eine Liste der
förderfähigen Elektrofahrzeuge*. Auf ihr stehen beispielsweise der
Renault Zoe, der Nissan Leaf, der i3 von BMW, der Ioniq von Hyundai,
der Audi e-tron quattro, der Jaguar I-Pace und das Tesla Model 3, von
denen manche Modellvarianten gar nicht förderungsfähig sind. Denn
Fahrzeuge mit einem Grundpreis mehr als 65.000 Euro netto werden nicht
gefördert, stehen also nicht auf der Liste.
Wer ein E-Auto mit akustischem Warnsystem (AVAS) kauft, bekommt
zusätzlich 100 Euro Bonus. Es gibt ihn auch für Nachrüstlösungen.
Es kann andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer
auf das bei niedrigem Tempo sehr leise E-Autos aufmerksam machen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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