Berufsrisiko Sonne
Heller Hautkrebs gehört zu den häufig gemeldeten Verdachtsfällen
Bauarbeiter, Dachdecker oder Garten- und Landschaftsbauer: Für
rund drei Millionen Beschäftigte in Deutschland findet der
Arbeitsalltag ganz oder überwiegend draußen statt – mit
entsprechender Gefahr für die Gesundheit. Wer berufsbedingt jahrelang
der Sonne ausgesetzt ist, hat ein höheres Risiko, an hellem Hautkrebs
und dessen Vorstufen zu erkranken. Seit 2015 sind bestimmte Formen
dieser Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Dadurch haben
Betroffene das Recht auf Leistungen ihrer Unfallversicherung.
Hautkrebsvorstufe frühzeitig erkennen
Laut Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
gehörte der helle Hautkrebs im Jahr 2020 zu den am häufigsten
gemeldeten Verdachtsfällen einer Berufskrankheit.
Der helle Hautkrebs ist weniger bekannt als der schwarze. Dabei hat er
eine gut diagnostizierbare Vorstufe, sogenannte aktinische Keratosen:
raue oder krustige Hautstellen, die hautfarben, rötlich oder gelblich
sein können. Betroffen sind meist Hautbereiche, die häufig der Sonne
ausgesetzt sind, wie Gesicht, Unterarme und unbehaarte Kopfhaut. Die
Folgen zeigen sich oft erst nach Jahrzehnten.
Zur Therapie stehen verschiedene Methoden zur Verfügung: die
Vereisung, das Abtragen mit einem Laser, das Auftragen von
wirkstoffhaltigen Cremes über einen bestimmten Zeitraum sowie die
Photodynamische Therapie (PDT). Letztere kommt auch für
großflächige Hautareale infrage.
Behandlung mit Licht
Bei der PDT wird ein Medikament auf die Haut aufgetragen, durch das
die geschädigten Zellen lichtempfindlich gemacht
(„photosensibilisiert“) werden. Durch Belichtung mit Tageslicht
oder einer künstlichen Lichtquelle entstehen spezielle
Sauerstoffmoleküle, welche die kranken Zellen zerstören. Die Haut
regeneriert sich in kurzer Zeit. In der Regel ist eine einmalige
Anwendung ausreichend. Ein positiver Nebeneffekt der Therapie besteht
darin, dass sich das Hautbild im Laufe der nächsten Monate deutlich
verbessert.
Wer auffällige Hautstellen an sich bemerkt, sollte zum Hautarzt gehen
– egal ob ein berufsbedingtes Risiko besteht oder nicht. Die
frühzeitige Erkennung und wirksame Behandlung von aktinischen
Keratosen sind entscheidend, um ihre Entwicklung zu einem sehr viel
gefährlicheren Plattenepithelkarzinom zu verhindern. Übrigens: Auch
wenn Sie nicht mehr berufstätig sind, kann die Anerkennung als
Berufskrankheit rückwirkend erfolgen. (akz-o)
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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