Impfschutz nicht nur vor Corona
In der Pandemie auch Schutz vor Gürtelrose nicht v ...

Gürtelrose lässt sich nicht durch die etablierten AHA-Regeln verhindern. Die STIKO empfiehlt daher eine Impfung für Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen sowie für alle über 60. | Foto: djd/GlaxoSmithKline/Shutterstock/Prostock-studio
  • Gürtelrose lässt sich nicht durch die etablierten AHA-Regeln verhindern. Die STIKO empfiehlt daher eine Impfung für Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen sowie für alle über 60.
  • Foto: djd/GlaxoSmithKline/Shutterstock/Prostock-studio
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(djd). Immer mehr Menschen erhalten mittlerweile eine
Covid-19-Schutzimpfung. Das verspricht weniger Angst und mehr
Normalität im Leben. Doch gerade ältere und vorerkrankte Personen
sind nicht nur durch Corona bedroht. So steigt mit den Lebensjahren
auch die Gefahr, an anderen Infektionskrankheiten zu erkranken. Ein
Beispiel ist die Gürtelrose. Das Fatale daran: Die bei Corona
bewährten AHA-Regeln schützen nicht vor einem Ausbruch der
Erkrankung. Denn fast jeder über 60-Jährige trägt den
Gürtelrose-Erreger bereits in sich, da es sich hierbei um das gleiche
Virus handelt, welches auch Windpocken auslöst. Nach überstandener
Erkrankung ruht es versteckt im Körper und kann viele Jahre später
als Gürtelrose wieder ausbrechen.

Impfabstände richtig einhaltenGürtelrose ist keinesfalls harmlos,
sondern eine überaus schmerzhafte Erkrankung. Sie kann gerade im
Alter zu schweren, langwierigen Verläufen oder gar
Krankenhausaufenthalten führen. Seit 2018 wird deshalb von der
Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Impfung für Personen ab 60
Jahren sowie für Menschen ab 50 mit einer Grunderkrankung oder
Immunschwäche empfohlen. Wie die STIKO weiterhin betont, kommt diesen
allgemeinen Präventionsmaßnahmen gerade während der Corona-Pandemie
zum Schutz der Gesundheit große Bedeutung zu. Impflücken, die zum
Ausbruch vermeidbarer Krankheiten führen, sollten geschlossen werden.

Wer zur Risikogruppe gehört, wird dazu ermutigt, seinen Hausarzt auf
eine Gürtelroseimpfung anzusprechen. Dieser verabreicht diese zweimal
im Abstand von mindestens zwei und maximal sechs Monaten – mehr
Informationen dazu gibt es auch unter www.impfen.de/guertelrose

Für alle, die bereits einen Corona-Impftermin erhalten haben, gilt:
Sowohl vor als auch nach diesem Termin sollte nach der Empfehlung des
Robert-Koch-Instituts ein zeitlicher Abstand von mindestens 14 Tagen
zu anderen Impfungen liegen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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