Hautkrebs-Früherkennung
Wissenswertes zum Screening

Bei einem eingehenden Hautscreening werden auch der Nacken und die Kopfhaut untersucht, um gefährliche Veränderungen der Haut auszuschließen. | Foto: StockSnap/pixabay.com
  • Bei einem eingehenden Hautscreening werden auch der Nacken und die Kopfhaut untersucht, um gefährliche Veränderungen der Haut auszuschließen.
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Mehr als 20.000 Deutsche erkranken jedes Jahr an Schwarzem
Hautkrebs – einer der gefährlichsten aller Krebserkrankungen
überhaupt. Je früher die Krankheit erkannt wird, desto besser
können Betroffene behandelt werden. Aus diesem Grund existieren seit
dem Jahr 2008 bundesweite Programme zur Hautkrebsfrüherkennung. Alle
zwei Jahre können Menschen ab 35 die dermatologische
Ganzkörperuntersuchung in Anspruch nehmen. Wie läuft das kostenlose
Hautkrebs-Screening ab und zahlt die Krankenkasse immer?

Ablauf: Was Patienten beim Hautkrebs-Screening erwartet

Vor einem tatsächlichen Hautkrebs-Screening nimmt der behandelnde
Arzt im Rahmen einer Anamnese Risikofaktoren und Vorerkrankungen des
Patienten auf. Anschließend erfolgt eine Untersuchung aller
Hautbereiche. Neben den gut sichtbaren Hauptpartien im Kopf-, Arm-,
Körper- und Beinbereich begutachtet der Arzt auch versteckte
Bereiche. So beispielsweise die Kopfhaut, die Mundschleimhäute und
den äußeren Genitalbereich. Instrumente sind zur
Hautkrebsfrüherkennung nicht zwingend erforderlich. Das geschulte
Auge ausgebildeter Mediziner reicht zum Screening aus. Falls
auffällige Veränderungen der Haut gefunden werden, entnimmt der Arzt
Gewebeproben. Zum Abschluss des Screenings erhalten Patienten oft
Tipps
zum Umgang mit der Sonne
und berät zu
weiteren
Risikofaktoren
.

Vorsicht: Nicht jeder Hautarzt bietet Gratis-Screenings an!

Einige Praxen offerieren von vornherein ausschließlich
Selbstzahler-Leistungen. Wer sich online
nach einem Dermatologen
in der Nähe umsieht
, sollte daher darauf achten, dass der
Behandler die kostenlose Früherkennung explizit in seinen Leistungen
erwähnt.

Kosten: Übernehmen gesetzliche Krankenkassen alle Leistungen?

Seitdem
Hautkrebserkrankungen
immer verbreiteter
sind, sind die Leistungen zur
Hautkrebsfrüherkennung für gesetzlich Versicherte kostenlos. Das
gilt unabhängig davon, ob aktuell eine Hautveränderung oder ein
anders gearteter Verdacht auf eine Erkrankung besteht.
Nichtsdestotrotz sollten sich Versicherte
laut
der Verbraucherzentrale
vorab bei ihrer Krankenkasse über den
Umfang der Kostenübernahme erkundigen.

  • Einige Krankenkassen zahlen das Hautkrebs-Screening nur
  • alle zwei Jahre, andere übernehmen jährliche
    Untersuchungen.[/*]

  • Die meisten Versicherer zahlen die
  • Früherkennung erst ab 35 Jahren, einige auch schon
    früher.[/*]

  • Viele Krankenkasse übernehmen nur Hautkrebs-Screenings
  • mit bloßem Auge. Beim Einsatz eines Dermatoskops ist die
    Kostenübernahme in diesem Fall eine Streitfrage.[/*]

Das Dermatoskop ist eine stark vergrößernde Auflichtlampe. Einige
Dermatologen setzen das Instrument im Rahmen der
Hautkrebsfrüherkennung zur Untersuchung tieferer Hautschichten ein.
In den meisten Fällen wird der Einsatz im Rahmen des
Hautkrebs-Screenings als Selbstzahler-Leistung abgerechnet. Der
Großteil aller Krankenkassen zahlt Untersuchungen mit Dermatoskop nur
dann, wenn bestimmte Hautstellen verdächtig wirken.

Hautkrebsfrüherkennung während Corona: Termine wahrnehmen oder
nicht?

Seit Frühjahr 2020 überschattet die Corona-Pandemie in Deutschland
und der Welt viele präventive Gesundheitsleistungen. Eine
Entwicklung, die viele Experten beunruhigt. Die Bundesärztekammer
ruft aus Angst vor den möglichen Folgen versäumter Vorsorgetermine
schon seit Mai dazu auf, Untersuchungen wieder wahrzunehmen.
Hautkrebs-Screenings müssen während der Krise nicht in die weite
Zukunft verschoben werden. Wer sich um Infektionsrisiken innerhalb der
Arztpraxis sorgt, kann beispielsweise nach Dermatologen mit
Video-Sprechstunden suchen. Zumindest kann der Arzt per Video-Chat in
der Regel einschätzen, ob im Einzelfall tatsächlich ein Besuch in
der Praxis erforderlich ist.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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