Schlussstrich gezogen
Bebauungsplan für Gewerbegebiet beschlossen
Eitorf. Einen Schlussstrich unter das jahrelange Gerangel um die Neuordnung des Einzelhandels im Gewerbegebiet „Im Auel“ hat jetzt der Planungsausschuss mit dem Satzungsbeschluss zum neuen Bebauungsplan gezogen. Die Beschlussfassung im Ausschuss erfolgte gegen die Stimmen von FDP und Grünen bei einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion. Das letzte Wort hat am 1. Juli der Rat.
Abgezeichnet hat sich die mehrheitliche Entscheidung bereits im Herbst 2023, als die erneute Offenlegung des Bebauungsplanes in seiner damaligen Fassung beschlossen worden war. Der Aufstellungsbeschluss, aus dem sich die nun verabschiedete Fassung entwickelt hat, wurde 2021 gefasst. Das Gerangel um eine Neuordnung des Gewerbegebiets dauert hingegen bereits seit 2017 und war mit diversen Planungsansätzen, wechselnden politischen Zielsetzungen, Eigentümereinsprüchen und nicht zuletzt juristischen Entscheidungen verbunden. Doch nun drängt die Zeit, denn der Gemeinde ist es ein großes Anliegen, im Herbst einen erneuten Antrag auf Fördermittel für die Umgestaltung des Marktplatzes zu stellen und dessen Erfolgschancen sind eng mit einem neuen Bebauungsplan für den Auel verknüpft. Für die Bezirksregierung als Fördergeber ist laut Gemeindeverwaltung ein rechtsgültiger Bebauungsplan, der eine weitere Ausdehnung zentrenrelevanter Verkaufsflächen im Gewerbegebiet und somit eine weitere Beeinträchtigung des innerörtlichen Versorgungsbereichs verhindern soll, maßgebliche Voraussetzung.
Die Verwaltung hatte für die abschließende politische Entscheidung eine sehr umfangreiche Vorlage erstellt. Großen Raum nahmen zum wiederholten Mal Stellungnahmen aus der Offenlegung und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange ein. Diese hatte die Verwaltung abgewogen und gewertet. Gravierende Einwände gegen die Planung brachten, wie schon früher, insbesondere die von der Neuordnung maßgeblich betroffene Eigentümerin von Gelände und Gebäuden des REWE-Markts und des leerstehenden Baumarkts, die Hans Josef Limbach KG, sowie der Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, vor. Die Gemeindeverwaltung wies auch diesmal die zahlreichen von Limbachs Rechtsbeistand vorgebrachten massiven Kritikpunkte zurück und empfahl der Politik, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Inhaltliche Diskussionen gab es im Ausschuss nicht mehr und selbst die jüngsten Vorwürfe von Thomas Limbach (Geschäftsführer der Limbach KG) kamen nicht zur Sprache. Ein Schreiben Limbachs war erst wenige Tage vor der Sitzung an die Fraktionen gegangen und die neuen Vorwürfe daher nicht Bestandteil der gemeindlichen Abwägung. Im Schreiben kritisiert Limbach, die Gemeinde habe unzulässigerweise in dem dem Satzungsbeschluss zugrunde liegenden Bebauungsplan Verkaufsflächenzahlen gegenüber dem Plan aus der Offenlegung geändert. Zwar seien die neuen Zahlen einer ganz aktuellen Baugenehmigung für den Umbau des Baumarktes entnommen und somit endlich korrekt, doch bedinge die Änderung nach seiner Ansicht eine erneute Offenlegung. Gleichzeitig kritisiert Limbach, dass nur für den Baumarkt die aktuellste Baugenehmigung aus Mai 24 dem Bebauungsplan zugrunde gelegt worden sei. Beim Lebensmittelmarkt würde der Bestandsschutz jedoch weiterhin nicht eingehalten. Laut der für den Lebensmittelmarkt aktuellsten Baugenehmigung von Juli 22 handele es sich bei dem Lebensmittelmarkt ausdrücklich um ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von 3.245 Quadratmetern, der neue Bebauungsplan lasse hingegen nur 2.488 Quadratmeter zu.
Eine Nachfrage des Extra-Blatts, warum nicht bei beiden Gebäuden die jeweils aktuellste Genehmigung für die Bestandssicherung herangezogen worden seien, beantwortete Baudezernentin Iris Prinz-Klein nicht konkret. Sie verwies lediglich auf die Abwägungen in der Sitzungsvorlage und hielt fest, die Verwaltung sehe keinen weiteren Erläuterungsbedarf. Zu den Vorwürfen nachträglich geänderter Verkaufsflächen hatte sich bereits in der Einwohnerfragestunde Stadtplanerin Michaela Straßek-Knipp dahingehend geäußert, die Anpassungen seien rechtskonform. Limbach hält hingegen den Satzungsbeschluss für rechtswidrig und hat nicht nur eine Normenkontrollklage angekündigt, sondern sich auch an den Regierungspräsidenten gewandt und um Prüfung gebeten. Er hofft auf Klärung, bevor der Beschluss vom Rat bestätigt wird.
Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:Renate Deitenbach aus Eitorf |
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