Neuaufteilung der Ämter?
CDU, FDP & Grüne wollen Zweiten Beigeordneten
Eitorf. In einem gemeinsamen Antrag fordern CDU, FDP und GRÜNE die Einrichtung einer Stelle für einen Zweiten Beigeordneten, die Einplanung entsprechender Finanzmittel und eine Neuordnung der Dezernatsverteilung. Nach Vorstellung der Antragsteller soll die ohnehin in den nächsten Monaten neu zu besetzende Stelle des Kämmerers entsprechend ausgeweitet werden. Zur Begründung führen die Antragsteller steigende Anforderungen an das Finanzwesen der Kommune an. Des weiteren halten sie die Aufwertung der Stelle für erforderlich, um attraktiv für Bewerber zu sein und qualifiziertes Personal zu finden. Mit der Umsetzung ihres Antrags sehen sie die Gemeinde besser aufgestellt für zukünftige Herausforderungen.
Der von Anfang Februar datierende Antrag stand auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung. Den Sitzungsunterlagen beigefügt war eine von Bürgermeister Rainer Viehof eingeholte Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Diese veranlasste Jochen Scholz, Fraktionsvorsitzender der Eitorfer GRÜNEN, den TOP im Namen aller Antragsteller wegen weiterem Beratungsbedarf von der Tagesordnung absetzen zu lassen. Die Stellungnahme beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, inwieweit der Rat gegen den Willen des Bürgermeisters die Geschäftsbereiche der Dezernate neu ordnen und dabei dem Bürgermeister Aufgaben entziehen kann.
Nach den Plänen von CDU, FDP und GRÜNEN sollen zum Dezernat der Ersten Beigeordnete Iris Prinz-Klein künftig wie schon bisher das Amt für Bauen und Umwelt und die Gemeindewerke gehören, neu dazu bekommen soll sie aus dem bisherigen Dezernat des Bürgermeisters das Amt für Jugend und Schulen sowie das Amt für Senioren und Soziales. Aus ihrem Geschäftsbereich entfallen soll im Gegenzug das Amt für Bürgerdienste und Stadtmarketing, dass ebenso wie das Haupt- und Personalamt, das Amt für Finanzen und Steuern und die Stabsstelle Wirtschaftsförderung zum Dezernat des künftigen Zweiten Beigeordneten gehören soll. Mit Ausnahme des Amtes für Bürgerdienste und Stadtmarketing gehören die übrigen genannten Ämter bislang ins Dezernat des Bürgermeisters. Für diesen blieben nach der Neuordnung keinerlei Ämter sondern nur noch die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Brandschutz, eine derzeit unbesetzte Stabsstelle „Büro des Bürgermeisters“ sowie die Gleichstellungsbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte und die Freiwillige Feuerwehr.
Nach der Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist jedoch eine für die Einrichtung mehrerer Beigeordnetenstellen maßgebliche Voraussetzung, dass alle einen dem Amt angemessenen eigenen Geschäftsbereich erhalten. Darüber hinaus muss ein Aufgabenvorbehalt des Bürgermeisters berücksichtigt werden. Nach der Gemeindeordnung NRW, so die Kommunalaufsicht, leitet und verteilt der Bürgermeister die Geschäfte und kann sich dabei bestimmte Aufgaben vorbehalten. Zwar kann demnach der Rat bei fehlendem Einvernehmen des Bürgermeisters mit einer Mehrheit in die Geschäftsverteilung eingreifen, es scheint aber nicht eindeutig, inwieweit dabei das verbriefte Aufgabenvorbehaltsrecht eingeschränkt werden darf. Hierzu gibt es unterschiedliche Kommentierungen. Die Kommunalaufsicht zitiert aus mehreren sinngemäß, dass der Bürgermeister zunächst seinen Vorbehalt geltend machen, der Rat nur die danach verbleibenden Aufgaben verteilen und der Bürgermeister sogar bereits vom Rat vorgenommene Festlegungen korrigieren könne. Nur ein zitierter Kommentator vertritt die gegenteilige Auffassung, gesteht dem Bürgermeister einen Vorbehalt nur solange zu, wie der Rat noch keine Aufteilung vorgenommen hat und hält ihn im Nachhinein für an die Entscheidung des Rates gebunden.
Von der Kommunalaufsicht außerdem zitierte Gerichtsbescheide sehen das Recht des Rates zur Ordnung der Geschäftsbereiche lediglich in Bezug auf die Beigeordneten, nicht jedoch auf den Geschäftsbereich des Bürgermeisters. Im Ergebnis sieht die Kommunalaufsicht die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Sinne der antragstellenden Personen gegen den Willen des Bürgermeisters aktuell nicht gegeben. Sie sieht den Rat nicht in der Lage, dem Bürgermeister Aufgabenbereiche oder Stabsstellen seines Dezernates zu entziehen.
Zu den Kosten einer zweiten Beigeordnetenstelle schreibt die Kommunalaufsicht, dass die Bewertung nicht wie von den Antragstellern gewünscht durch die Gemeinde erfolgen darf. Die Besoldung ergebe sich vielmehr aus der Eingruppierungsverordnung, die dafür die Einwohnerzahl einer Kommune zugrunde legt. Eine Nachfrage des Extra-Blatts zu den Mehrkosten für eine Beigeordneten- statt einer reinen Kämmererstelle beantworteten sowohl Personalamtsleiterin Oona Grünebaum als auch Kämmerer Klaus Strack dahingehend, diese könnten nicht beziffert werden, solange die Aufgaben nicht eindeutig geklärt seien.
Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:Renate Deitenbach aus Eitorf |
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