Schöddershof in Herrig
Ministerium sieht keine Bedenken für Planungen
Keine denkmalschutzrechtlichen Bedenken bezüglich des Schöddershof in Herrig hat die für die Denkmalpflege zuständige Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach.
Erftstadt-Herrig. Mit Ministerbescheid wird die Entscheidung der Stadt Erftstadt bestätigt, eine ehemalige Hofanlage auf dem Areal des Schöddershofs nicht unter Denkmalschutz zu stellen.
„Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den Bau einer privaten Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie durch die Oberberg Gruppe am Standort zu ermöglichen und das laufende Bebauungsplanverfahren zur Klinik Schöddershof zeitnah abzuschließen“, teilt die Stadt Erftstadt mit.
Die zuständigen Ratsgremien der Stadt Erftstadt hatten das Projekt als Teil des Bebauungsplanverfahrens in mehreren Abstimmungen bereits parteiübergreifend befürwortet. Die nun getroffene Entscheidung der Ministerin ermöglicht die Umsetzung des Vorhabens im Einklang mit den Planungen in Erftstadt.
Bürgermeisterin Weitzel begrüßt Entscheidung
Bürgermeisterin Carolin Weitzel begrüßt die für die Stadt Erftstadt zukunftsträchtige Entscheidung ausdrücklich: „Die Entscheidung von Frau Ministerin Scharrenbach bestätigt die denkmalfachliche Einschätzung der Stadt Erftstadt und ermöglicht die Umsetzung des Projekts. Nun kann auch die gefährliche Verkehrssituation in Herrig an der südlich vom Fliederweg verengten St.-Clemens-Straße entschärft werden, so dass sich zukünftig gerade auch die Kinder und Eltern der dortigen Kindertagesstätte sowie die Besuchenden des Friedhofs sicher bewegen können“, betont die Bürgermeisterin.
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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