Noch 'ne Strafanzeige!
Betrunken mit Auto zur Vernehmung

Foto: Symbolbild/Polizei
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Kreis Euskirchen (lk). Kleiner Tipp: Wer als Beschuldigte eines Strafverfahrens von der Polizei verhört wird, sollte nicht betrunken zur Vernehmung erscheinen und nicht mit dem Auto anreisen. Doch genau das hat eine Frau aus Bad Münstereifel gemacht.

Im Gespräch mit dem ermittelnden Beamten nahm dieser Alkoholgeruch war. Darauf angesprochen, versicherte die Frau, sie sei mit dem Zug angereist Allerdings war dem Beamten nicht entgangen, dass die Frau ihr Auto auf dem Besucherparkplatz der Euskirchener Polizeiwache abgestellt hatte.

Hinterm Steuer konnten die Beamten die kurze Heimfahrt der Frau stoppen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Ein Arzt entnahm ihr eine Blutprobe. Ihr Führerschein wurde sichergestellt, ein weiteres Strafverfahren eingeleitet.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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