Infoveranstaltung für Gastronomen
Aus für Plastik und Polystyrol

Umweltfreundliche Mehrwegverpackungen können in vielen Fällen Einwegmüll ablösen, der im „To go“ – Bereich anfällt. Ab 2023 wird das sogar Pflicht. | Foto: Kreis Euskirchen
  • Umweltfreundliche Mehrwegverpackungen können in vielen Fällen Einwegmüll ablösen, der im „To go“ – Bereich anfällt. Ab 2023 wird das sogar Pflicht.
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Kreis Euskirchen - (lk) Auf die Gastronomie kommen neue Regelung zu. Die
Kreisabfallberatung informierte Gastronomen über
Mehrweg-Alternativen.

Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen hat Gastronomen und
Interessierte aus der Region über anstehende Gesetzesänderungen
informiert. Interessierte aus zehn der elf Kreis-Kommunen nahmen an
der Onlineveranstaltung teil. „Schon vorab wurde durch viele
Gespräche klar, dass es Unsicherheit bezüglich der neuen Regelungen
gibt und auch Lösungen für Mehrwegangebote gesucht werden“, teilt
die Kreisverwaltung mit.Die gesetzlichen Änderungen betreffen alle,
die Take-Away Speisen oder Getränke verkaufen, auch die
Lieferdienste. Die erste Regelung beginnt am 3. Juli 2021. Ab diesem
Datum dürfen die Hersteller folgende Einwegkunststoffprodukte nicht
mehr verkaufen: Besteck, Teller (auch solche, die aus Pappe sind und
eine Kunststoffbeschichtung haben), Getränkebecher und Behälter für
Speisen, die aus „Styropor“ bestehen (Polystyrol). Außerdem
werden Trinkhalme und Rührstäbchen verboten. Das Verkaufsverbot gilt
auch für die gleichen Artikel aus „Biokunststoffen“, wie PLA.
Alle Gastronomen dürfen somit ihre Lagerbestände auch nach dem 3.
Juli noch aufbrauchen.

In erster Linie sollte Mehrweggeschirr eingesetzt werden. Dies ist
dann umweltfreundlicher als Einweggeschirr, wenn es auch sehr oft
genutzt wird. Als Einweglösung kommen Pappe, Bagasse (Zuckerrohr),
Palmblatt oder Holz in Frage. „Klar sollte sein, dass all diese
Dinge nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie sind über
das Kreiskompostwerk nicht kompostierbar, auch wenn der Hersteller sie
so beschreibt“, stellt die Kreisverwaltung klar. Die Verpackungen
gehören in die Gelbe Tonne. Ab dem 1. Januar 2023 kommen neue
Regelungen hinzu. Das Verpackungsgesetz verlangt von allen Betrieben
im To-Go-Geschäft, dass kundeneigene Behälter befüllt werden
müssen. Außerdem müssen die großen Betriebe ein Mehrwegsystem
anbieten. Das betrifft alle Betriebe, die mehr als 5 Mitarbeiter in
Vollzeit beschäftigt haben oder/ und über eine Verkaufsfläche von
über 80 Quadratmeter verfügen. Bei Lieferdiensten wird hier die
Lager- und Versandfläche angerechnet. Teilzeitkräfte werden anteilig
berechnet.

„Hier lohnt es sich über ein Mehrwegpoolsytem nachzudenken.
Geschirr, das der Kunde heute in dem einen Restaurant abholt und
morgen oder später in einem anderen abgeben kann, ist attraktiv für
den Konsumenten“, so Abfallberaterin Karen Beuke.

Vier solcher Poolsystembetreiber haben den Teilnehmern ihre Systeme
vorgestellt. Ob VYTAl, Recircle, Relevo und FairBox - es sind alles
junge Unternehmen, die vielfältige Lösungen anbieten und zum Teil
auch neue Produkte nach Wunsch kreieren. „Es sind noch mehr als 1,5
Jahre Zeit, um die Gesetzesauflagen zu erfüllen, doch ein gut
funktionierendes System sollte frühzeitig überlegt und am besten in
Absprache mit Unternehmen in der gleichen Region abgesprochen werden.
Nur so kann Mehrweg zum Erfolg führen, was nicht nur dem Wunsch der
Gesetzgebung entsprechen würde, sondern auch den immer knapper
werdenden Ressourcen dieser Erde genüge tut und dem Klimaschutz. Denn
„am sinnvollsten ist der Abfall, der gar nicht erst entsteht“, so
Landrat Markus Ramers.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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