Verbraucherzentrale rät
Bei Gutscheinen auf Gültigkeit achten
Kreis Euskirchen - (bp). Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine
immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe
zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten,
auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen
kann“, rät Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in
Euskirchen.
Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm
Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit
festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden,
damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem
Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein
keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange
eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei
Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb
von drei Jahren eingelöst werden.
Fristende: Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des
Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum
Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November
2017 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2020
einlösen.
Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen
verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber
nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Anbieter das Geld gegen
Rückgabe des Gutscheins - abzüglich ihres entgangenen Gewinns -
erstatten.
Fristen für Termingutscheine: Bei Gutscheinen fürs Konzert
oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst
verfallen die Tickets.
Teileinlösungen: Die meisten Anbieter lösen Gutscheine auch
teilweise ein, wenn kein Nachteil für sie damit verbunden ist. Der
Restbetrag wird auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer
neuen Gutschrift ausgehändigt. Ein Anspruch der Kunden auf Auszahlung
der restlichen Gutscheinsumme besteht nicht.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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