Meisterstipendium
Der Kreis Euskirchen fördert die Berufsbildung
Meisterinnen und Meister spielen für die Qualität „Made in Germany“ eine zentrale Rolle. Welche Chancen aber bieten Fort- und Weiterbildung zu Meisterabschlüssen?
Kreis Euskirchen (hs). Meister sind als „Bachelor Professional“ angesehene Spezialisten in Schlüsselpositionen, die Qualitäts-, Führungs- und Managementaufgaben übernehmen. In der modernen Gesellschaft ist das Ansehen der Meister noch immer sehr gut und bringt einige Traditionen mit sich. Aus Lehrlingen, Gesellen sowie Meister entwickelte sich das heute international anerkannte duale Ausbildungssystem. Der Abschluss ist mit einem akademischen Bachelor vergleichbar. In Deutschland gibt es allein im Handwerk mehr als 100 Berufe, in denen eine Weiterbildung absolviert werden kann.
Zweck der im Jahr 2023 gestarteten Fachkräfteoffensive des Kreises Euskirchen ist unter anderem die Förderung der Berufsbildung der Meisterabsolventen. Das Stipendium wird insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Beihilfen an begabte Personen, die eine Fortbildung absolvieren und im Kreis Euskirchen ihren Wohnsitz haben.
Als förderungswürdig gelten dabei Antragsteller, die einen Gesellenbrief in einem Ausbildungsberuf mit guten bis sehr guten Noten vorlegen können oder den Abschluss „Meister/in“ anstreben.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für zwölf bis 36 Monate, je nachdem, ob die Weiterbildung berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert wird. Die finanzielle Ausstattung beläuft sich auf maximal 6.000 Euro. Die Vergabe erfolgt im Laufe des vierten Quartals 2023. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober. Über die Bewerbungen entscheidet eine ausgewählte Jury.
Wer ein Stipendium in Anspruch nimmt, verpflichtet sich zu einer Anschlussbeschäftigung nach Beendigung der Weiterbildung im Kreisgebiet von mindestens fünf Jahren in einem Unternehmen oder einer Institution. Alternativ ist eine selbstständige Unternehmensgründung erwünscht.
Der Antragstellende hat nachzuweisen, dass er seine bisherige Ausbildung zielstrebig bestritten hat. Hierzu sind schulische sowie berufsschulische Abschlusszeugnisse („Gesellenprüfung“), Arbeitszeugnisse oder ähnliche Dokumente, ein ausführlicher Lebenslauf, die Finanzierung der Meisterschule, inklusive eventueller weiterer Förderungen sowie ein ausführliche Interessensbekundung oder ein Motivationsschreiben vorzulegen.
Anträge können in schriftlicher Form unter wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de bis zum 31. Dezember eingereicht werden. Mit dem Antrag stimmen die Antragsteller der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Auswahlprozesses zu. Ihre persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Auswahl der Stipendiaten genutzt und nach Abschluss des Auswahlprozesses in angemessener Frist vernichtet.
Redakteur/in:Holger Slomian aus Pulheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.