Drohneneinsatz
Der Kreis geht in die Luft
Kreis Euskirchen - (bp). André Geißler hat die Drohne fest im Blick, als er den
kleinen Hebel an seiner Fernbedienung sanft bewegt. Direkt wird das
tiefe Brummen zu einem hoch-intensiven Surren, das ein wenig an eine
Mücke erinnert. Die sechs Mini-Propeller befördern die 5 Kilogramm
schwere Drohne in wenigen Sekunden hundert Meter in die Höhe. Auf
seinem Kontrollmonitor genießt André Geißler die Aussicht aus
luftiger Höhe, dreht und schwenkt die Kamera mit geübten
Handbewegungen und schießt tolle Aufnahme vom Kreishaus und von
Euskirchen.
Drohnen fliegen zu lassen, ist mittlerweile ein weit verbreitetes
Hobby. Starten, Fliegen, Landen und das Filmen von hoch oben
fasziniert viele Menschen. Während die meisten dieser UAVs (unmanned
aerial vehicles) im privaten Besitz sind, setzen auch Behörden
zunehmend auf die Hightechgeräte - so wie die Kreisverwaltung.
„Diese Zukunftstechnologie erleichtert uns in vielen Fällen die
Arbeit“, erklärt Landrat Günter Rosenke.
Die Kreisverwaltung setzt die Drohne im Geschäftsbereich V ein, wo
die Themenfelder Bauen, Umwelt und Planung angesiedelt sind. Technisch
gesehen handelt es sich um ein unbemanntes Fluggerät, das vom Boden
aus ferngesteuert oder sogar vollständig autonom anhand einer
vorprogrammierten Route fliegen kann. Dabei ist die Qualität des
Bildmaterials einerseits von einer möglichst stabilen Fluglage und
andererseits von einer hochauflösenden Kamera abhängig.
Die Zuverlässigkeit der Drohnen ist natürlich extrem wichtig. Ein
UAV muss jederzeit startbereit und in Steuerung und Handhabung absolut
sicher sein. Jegliche Gefährdung für Menschen und Objekte am Boden
und in der Luft soll ausgeschlossen sein. Um dies sicherzustellen,
sind mit Frank Jenniches, Andreas Axmacher, Maike Steudtner und André
Geißler vorab vier Mitarbeiter der Kreisverwaltung in einem
einwöchigen Lehrgang zu Drohnenpiloten geschult worden. Von der
Handhabung des Fluggerätes bis zur Auswertung der Daten hatten die
Verwaltungsmitarbeiter einen intensiven Stundenplan zu bewältigen.
Mittlerweile war die Drohne auch bereits bei verschiedenen Einsätzen
in der Luft. Bei den Bürgern hat das häufig zu kritischen Nachfragen
geführt. Landrat Günter Rosenke: „Die Mitarbeiter werden immer
wieder angesprochen und gefragt, was sie da machen und ob sie das
überhaupt dürfen.“ Um es auf den Punkt zu bringen: „Als Behörde
dürfen wir die Drohne für hoheitliche Belange einsetzen“, erklärt
der Landrat. Die Flüge werden vorab den jeweiligen Ordnungsämtern
und der Polizei gemeldet. Außerdem können die Kreismitarbeiter sich
per Dienstausweis legitimieren.
Überwiegend werden mit der Drohne aktuelle Luftbilder als Grundlage
für die Erfassung und Fortführung der „Amtlichen Basiskarte“
(ehemals „Deutsche Grundkarte“) erzeugt. Weiterhin finden die
digitalen Luftbilder Anwendung bei der Straßenplanung mit Ableitung
von 3D-Modellen, der Flächennutzungserfassung und der Dokumentation
bei Schadensereignissen inklusive von Bürgerinformationen. Auch
Inspektions- und Überwachungsaufgaben bei besonders schwer
zugänglichen Objekten sind mit der Drohne jetzt möglich, zum
Beispiel bei stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder
Brücken. Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des
Personals.
Robert Rang, Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster
bei der Kreisverwaltung, betont: „Die Luftbilder sind vom Zugriff
Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat
für uns höchste Priorität.“
Wer die Drohne einmal aus der Nähe in Aktion erleben möchte, hat
dazu beim Tag der offenen Tür am Sonntag, 10. September, im
Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich-Strempt eine gute Gelegenheit.
Die Piloten werden die Drohne mehrmals am Tag steigen lassen und die
Funktionsweise erklären.
Im Gegensatz zu Drohnen, die sozusagen in öffentlicher Mission
unterwegs sind, gelten für Privatleute ab Oktober andere Regeln. Wer
Privatgrundstücke überfliegt, muss vorab eine
Einverständniserklärung einholen. Außerdem muss jede Drohne
künftig ein Kennzeichen haben. Genaue Infos gibt es auf der
Internetseite des Bundesverkehrsministeriums: www.bmvi.de.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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