Asbest
Die unterschätzte Gefahr
Turnschuhe, kurze Hose, T-Shirt: Allzu oft finden Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien ohne Schutzkleidung statt. Die Gefahr, die von Asbest ausgeht, wird meist unterschätzt.
Kreis Euskirchen (red). Asbestfasern können Krebs auslösen. Gefährlich ist das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern, weshalb seit Anfang der 90-er Jahre die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Materialien in Deutschland verboten ist. Die Gefahren treten heutzutage bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten auf. Hier werden die dabei notwendigen Schutzvorkehrungen häufig nicht beachtet.
Die Altlast „Asbest“ befindet sich in Form von Wellasbestzementplatten auf vielen Dächern im ländlichen Raum. Oft sind auch die Fassaden älterer Häuser mit asbesthaltigen Platten ausgestattet. Wegen der hervorragenden technischen Eigenschaften wurde das Material in über 3.000 unterschiedlichen Anwendungen genutzt. Sie finden es in Blumenkästen, elektrischen Nachtspeicherheizöfen, PVC-Fußbodenplatten, Brandschutztüren, im Putz oder in Heizrohrisolierungen.
Um die von Asbest ausgehenden Gefahren zu minimieren, rät die Abfallberatung des Kreises Euskirchen Privatpersonen dringend dazu, bei Sanierungsarbeiten eine Fachfirma, die über die entsprechende Sachkunde (TRGS 519 - Technischen Regeln für Gefahrstoffe) verfügt, zu beauftragen und nicht selbst Hand anzulegen. Asbest sollte insbesondere nie abgeschliffen, druckgereinigt, abgebürstet und durchbohrt werden, da so die krebserregenden Stäube freigesetzt werden. Auch das Zerkleinern ist nicht zulässig. Staubentwicklungen sind also grundsätzlich zu vermeiden. Außerdem müssen klar definierte Schutzanzüge (kein Maleranzug!) sowie bestimmte Atemschutzmasken getragen werden. Konkrete Vorgaben sind in der TRGS 519 zu finden und müssen auch von Privatpersonen beachtet werden.
Nach der Demontage dürfen asbesthaltige Produkte weder weiter- oder wiederverwendet, noch verschenkt oder verkauft werden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Abdeckung von Brennholz mit Wellzementplatten aus Asbest. Verboten sind unter anderem auch das Installieren von Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren oder ähnlichem auf Asbestzementdächern.
Asbesthaltige Abfälle, die im Kreis Euskirchen von Privatpersonen entsorgt werden, müssen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) entsorgt werden. Es fallen Gebühren an: 434 Euro je Tonne oder 25 Euro pauschal für Kleinmengen unter 200 Kilogramm.
Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, werden an die Entsorgung spezielle Anforderungen gestellt:
Das Material muss staubdicht in dafür zugelassenen Kunststoffsäcken (Big Bags, Plattensäcke mit dem Asbest-Zeichen) verpackt und transportiert werden. Die Säcke können gegen eine Kaution am AWZ Mechernich ohne Termin vorab abgeholt werden.
Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern müssen mittels staubbindendem Mittel (Faserbindemittel wie etwa Zement) vor dem Transport festgebunden werden.
Das Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr geöffnet und samstags von 8 bis 12 Uhr.
Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema unter Telefon 0 22 51-15 5 30. Weitere Informationen zum Thema Asbestentsorgung sind auch auf der Homepage des Kreises www.kreis-euskirchen.de unter dem Suchwort „Asbest“ zu finden.
Redakteur/in:Holger Slomian aus Pulheim |
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