Ehrenamtskarte
Ein Ausdruck der Wertschätzung
Ab sofort kann die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Kreisverwaltung Euskirchen beantragt werden. Das Angebot des Kreises steht allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Kreis Euskirchen (red). Das Angebot richtet sich jedoch insbesondere an Ehrenamtliche mit Wohnsitz in einer Kommune, die die Ehrenamtskarte bislang noch nicht selbst ausgibt. Im Kreisgebiet sind dies Mechernich, Nettersheim und Dahlem. Die Organisation und Ausgabe der Ehrenamtskarten erfolgt über die „Ehrensache“, die Ehrenamtsagentur des Kreises Euskirchen. Der Kreis Euskirchen ist damit einer von insgesamt zehn Kreisen, die sich am Projekt der Ehrenamtskarte beteiligen.
Die neue Ausgabestelle in der Kreisverwaltung kann insbesondere dem Personenkreis, der sich kommunenübergreifend engagiert, zugutekommen. „Wer sich in einer Kommune engagiert, aber in einer anderen wohnt, konnte die Ehrenamtskarte bislang nicht ohne Weiteres erhalten. Das ist jetzt kein Problem mehr“, erklärt Landrat Markus Ramers. „Es sollte uns allen, nicht zuletzt nach den Ereignissen der Flutkatastrophe, deutlich geworden sein, wie fundamental wichtig ehrenamtliche Arbeit ist – nicht nur im Bereich der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, sondern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Ehrenamtskarte ist ein Ausdruck der Wertschätzung für dieses Engagement.“
Wertschätzung
Die Ehrenamtskarte des Landes NRW soll als Ausdruck der Wertschätzung engagierter Menschen dienen und diese mit einem praktischen Nutzen verbinden. Inhaber können die Karte in ganz Nordrhein-Westfalen bei teilnehmenden Vergünstigungsgebern einsetzen und so attraktive Angebote im Wirtschafts-, Kultur- oder Sportbereich nutzen.
Antragsberechtigt ist jeder ehrenamtlich engagierte Bürger, der sich insgesamt 250 Stunden im Jahr oder fünf Stunden in der Woche, seit mindestens zwei Jahren, in einem Verein, einer Organisation oder ähnlichem engagiert. Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig, danach muss sie erneut beantragt werden.
„Jubiläums-Ehrenamtskarte“
Seit März können Langzeitengagierte nun auch die sogenannte Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten. Die einzige Voraussetzung für die Karte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement, eine vorgeschriebene Stundenanzahl entfällt. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte kann ebenfalls beim Kreis Euskirchen beantragt werden und hat eine lebenslange Gültigkeit, eine Verlängerung der Laufzeit ist somit nicht nötig.
Rückfragen zum Thema Ehrenamtskarte beantwortet die Ehrenamtsagentur des Kreis Euskirchen, unter ehrenamt@kreis-euskirchen.de oder unter der Telefonnummer 02251 – 151362. Alle Informationen zur Ehrenamtskarte gibt es auch im Internet auf www.ehrensache-kreis-euskirchen.de.
Redakteur/in:Holger Slomian aus Pulheim |
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