Kita-Beiträge
Elternbeiträge für März werden erlassen
Kreis Euskirchen (gr). Gute Nachricht für alle Kita-Eltern:
Kreisverwaltung und Kreispolitik sind sich einig, den Elternbeitrag
für März zu erlassen. Hintergrund ist die Entscheidung der
Landesregierung, wonach aufgrund der Corona-Pandemie aktuell ein
Betretungsverbot für Kinder in Tagesbetreuung herrscht. Nur Kinder
von Eltern in sog. Schlüsselpositionen der kritischen Infrastruktur
(Pflege, Medizin, Versorgung usw.) dürfen weiterhin betreut werden.
Alle anderen Kinder müssen von ihren Eltern zuhause betreut werden.
Über die Kreis-Hotline zur Kinderbetreuung gingen in den letzten
Tagen vermehrt Anfragen ein, ob denn – trotz quasi geschlossener
Kita – weiterhin Elternbeiträge gezahlt werden müssen. Die
Kreisverwaltung hat aufgrund der einzigartigen Lage nun in einer
Dringlichkeitsentscheidung für Kreisausschuss, Kreistag und
Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, den Elternbeitrag für den
Zeitraum des Betretungsverbotes zu erlassen, zunächst für den März.
Sollte das Betretungsverbot verlängert werden, werden weitere
Elternbeitragsbefreiungen zu prüfen sein.
„Dies würde ohne rechtliche Verpflichtung geschehen. Es handelt
sich um einen freiwilligen Verzicht auf Erträge aus Elternbeiträgen
für Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in
Höhe von rund 335.000 Euro (1 Monat)“, heißt es in der Vorlage
für die Politik. Eine unterschiedliche Behandlung von Eltern, die als
Schlüsselpersonen gelten, und solchen, die ihre Kinder selber
betreuen müssen, sollte es nach Auffassung der Fachabteilung nicht
geben.
Auch für Landrat Günter Rosenke ist klar: „Besondere Zeiten
erfordern besondere Maßnahmen. Von daher begrüße ich sehr, dass
Verwaltung und Politik hier in kürzester Zeit Einigkeit erzielt haben
und sich für die Erstattung der Beträge ausgesprochen haben.“
Wichtig sei es aber, dass die Eltern nicht von sich aus die Einzahlung
stoppen. Dies würde zu erheblichem Mehraufwand führen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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