Fakeshops
Falle für Schnäppchenjäger

Nicht jeder Onlineshop, der Designerkleidung, Markenuhren und andere begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis anbietet, führt Gutes im Schilde. Davor warnt die Verbraucherzentrale Euskirchen.  | Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com
  • Nicht jeder Onlineshop, der Designerkleidung, Markenuhren und andere begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis anbietet, führt Gutes im Schilde. Davor warnt die Verbraucherzentrale Euskirchen. 
  • Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Kreis Euskirchen - (bp). Handtaschen, Designerklamotten, Hightech-Trendprodukte und
Markenuhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren. Werden
begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse
angeboten, sollten Kundenaugen jedoch vor einer Bestellung besonders
wachsam sein. Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten
Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als
schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden. Ihren Fake mit einem
Online-Shop lassen sich die Schwindler von Kunden teuer bezahlen.

„Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für
das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein
gezahltes Geld jemals wiederzusehen“, warnt Monika Schiffer,
Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen, der immer wieder
solche Fälle vorliegen. Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur
vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug. Eine solche
Täuschung sollte bei der Polizei angezeigt werden.

Gemeinsam mit dem Landeskriminalamt (LKA) NRW hat die
Verbraucherzentrale NRW unter dem Motto „Achtung! Täuschend
echt!“ den Fakeshop-Maschen den Kampf angesagt. Nachfolgend erfahren
Onlinekäufer, wie Fakeshops vor einer Bestellung zu erkennen sind und
was zu getan werden kann, wenn man auf ein Schwindelangebot
hereingefallen ist:

Untrügliche Erkennungszeichen Fehlanzeige: Ob es bei den
Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst
für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher,
die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fake immer perfekter
und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von
Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein
Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität
vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten
abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.

Alle Angaben prüfen: Käufer sollten vor einer Bestellung
folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere
- darunter auch kundenfreundliche - Zahlungsarten und eine
überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis
mit allen erforderlichen Details - etwa der Beschaffenheit des
Produkts - angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend
dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin
Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen
Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops),
„s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“
(EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung
bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und
dadurch auf die Homepage des Prüfunternehmens weitergeleitet wird.

Vorsicht bei Vorkasse: Kunden werden bis zum Drücken des
Kaufbuttons mehrere - auch kundenfreundliche - Zahlungsweisen
angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich
keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des
geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn
sie Artikel nur bei Onlinehändlern ordern, die mehrere
kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kaufbutton zur
Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per
Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden meistens erst
bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per
Lastschrift kann diese noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht
werden.

Fälscher zocken unerkannt ab: Wenden sich Reingefallene über
die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware
oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie oft immer
wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als
unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten
Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber
haben das Nachsehen.

Fakeshop-Opfer sind nicht wehrlos: Wer schon Geld überwiesen
hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig
zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft
noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu
acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies
gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von
Onlinebestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören
Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des
Angebots.

Weitere Informationen zu den Erkennungszeichen von Fakeshops gibt es
unter
www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops.
Termine mit der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Euskirchen
können unter der Telefonnummer 02251-5064501 vereinbart werden. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.