Verbraucherzentrale hilft
Häufig Ärger mit lahmem Internet
Kreis Euskirchen - Wer kennt dieses Gefühl nicht: Das Internet scheint elendig
langsam zu sein, beim Streaming bricht die Verbindung ständig ab oder
der Download eines Programms scheint ewig zu dauern. Viel langsamer
als vom Anbieter versprochen, oder?!
„Ein lahmes Internet kennt jeder“, sagt Monika Schiffer, Leiterin
der Verbraucherberatung in Euskirchen. Doch können Kunden dagegen
etwas unternehmen? Und wie lässt sich überhaupt selbst feststellen,
ob das Internet wirklich langsamer ist als vertraglich zugesichert?
Immer wieder kommen Menschen in die Beratungsstelle, um zu erfahren,
was sie gegen ihr langsames Internet tun können.
Der erste Schritt ist, Fehlerquellen auszuschließen, denn nicht immer
liegt es an der Leitung. Mitunter sind auch veraltete Treiber der
Netzkarte, schlechter WLAN-Empfang, falsche Router-Einstellungen,
ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme dafür verantwortlich, dass
die Geschwindigkeit zu langsam ist.
Als nächstes muss überprüft werden, welche Geschwindigkeit einem
vertraglich zusteht. Die Anbieter, so Schiffer, seien verpflichtet, in
einem Produktinformationsblatt anzugeben, welches Download- und
Upload-Tempo Kunden beim Internetdienst normalerweise erwarten
könnten. Die Spannen, die die Anbieter angeben, seien allerdings oft
sehr hoch.
Sind diese Punkte geklärt, muss eine Messung erfolgen. Die darf
allerdings nicht nur sporadisch durchgeführt werden, sondern muss
gewissen Kriterien entsprechen. Die Bundesnetzagentur bietet auf ihrer
Webseite
(www.breitbandmessung.de)
ein Messtool an, um die Surfgeschwindigkeit zu prüfen. 20 Messungen
an zwei unterschiedlichen Tagen empfiehlt die Bundesnetzagentur, um
dauerhafte Minderleistungen nachweisen zu können. Am Ende der Messung
erhält man ein detailliertes Protokoll, das dem Anbieter als Nachweis
vorgelegt werden kann.
Ist die Geschwindigkeit nachweislich tatsächlich zu gering, sollten
Kunden ihren Telekommunikationsanbieter informieren und auf Abhilfe
pochen - „und zwar schriftlich“, betont Monika Schiffer. Dies sei
ganz wichtig, ebenso wie die schriftliche Fristsetzung mit einem
konkreten Datum. Zwei Wochen reichen normalerweise aus. Bleibt die
Geschwindigkeit weiterhin hinter der vereinbarten zurück oder ist es
dem Anbieter technisch nicht möglich, die Leistung dauerhaft zu
erbringen, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Im Gegensatz zu größeren Städten gibt es in der in der Eifel jedoch
häufig ein Problem: Es gibt keine Alternativen zu einem Anbieter. Auf
der Internetseite der Verbraucherberatung sind Links mit Karten
verfügbar, auf denen jeder ganz genau sehen kann, ob in seinem
Wohnort beziehungsweise seiner Straße überhaupt ein schnelles
Internet verfügbar ist. Es gäbe bisher auch wenig Rechtsprechung zu
diesem Thema, erklärt Schiffer.
Eine Preisminderung des Vertrages ist übrigens nicht möglich - auch
wenn das Internet langsamer ist als vertraglich zugesichert. Denn es
handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag und der Anbieter schuldet
dem Kunden „nur“ das Internet, jedoch keine konkrete
Geschwindigkeit.
Für Bewohner in abgelegenen Gebieten ist dies kein Trost. Sie werden
häufig mit dem Mangel leben müssen, denn sie können den Anbieter
nicht wechseln, weil es keinen zweiten gibt. Weitere Informationen und
Links unter zum Thema gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/euskirchen.
- Petra Grebe
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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