Weitere Umtauschfrist
Jahrgänge 1959 bis 1964 sind an der Reihe

Foto: Lars Kindermann
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Kreis Euskirchen (lk). Bis zum 19.Juli 2022 waren die ersten Jahrgänge aufgerufen, ihren Führerschein zu tauschen. Nun nähert sich bereits die nächste Frist: die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sind nun aufgerufen, ihren alten Papierführerschein (rosa oder grau) bis zum 19. Januar 2023 zu tauschen. Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, braucht seinen Führerschein nicht zu diesem Datum zu tauschen. Hier gelten andere Fristen. Der Umtausch kann entweder persönlich erfolgen, hierzu ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Diese erfolgt online. Alternativ können die Anträge auch auf unserem Serviceportal heruntergeladen werden und mit der Post verschickt werden. Weitere Informationen und der Link zur Terminvergabe stehen im Serviceportal bereit.https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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