Merkblatt online
Mechernich-Kaller Bleibelastungszone
Mechernich/Kall - Der Kreis Euskirchen gibt auf www.kreis-euskirchen.de
Handlungsempfehlungen und Verhaltensmaßregeln für die
Mechernich-Kaller Bleibelastungszone.
(me). Der Kreis Euskirchen hat das vorab angekündigte aktualisierte
Merkblatt für die Mechernich-Kaller Bleibelastungszone nun online
gestellt. Es ist abrufbar unter
www.kreis-euskirchen.de/umwelt/bodenschutz_und_altlasten/bleibelastungszone.php
Wie man Gemüse vor dem Verzehr zu behandeln hat, wie man Sandkästen
für Kinder nach unten zum Erdreich hin gegen Durchgraben schützt
oder wann man sich nach intensivem Bodenkontakt die Finger waschen
soll - diese und andere Verhaltensmaßregeln erläutert der Kreis
Euskirchen als Untere Bodenbehörde in diesem Merkblatt.
Es enthält beispielsweise auch Handlungsempfehlungen, wie der
Bleigehalt eines Grundstücks zu bewerten ist und was bei der
Gartennutzung und Tierhaltung zu beachten ist.
Das Merkblatt soll nicht nur online abrufbar sein, sondern auch an
alle Haushalte im fraglichen Raum verteilt werden. Es sei aufgrund der
jüngsten Bodengutachten aktualisiert worden, so die Euskirchener
Kreisverwaltung.
Eingeflossen sind außerdem die Ergebnisse einer neuen Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern der Stadt Mechernich, des Umweltministeriums
(MULNV), des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV), der Bezirksregierung Köln und des Verbands für
Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) unter der Federführung
des Kreises Euskirchen.
Ansprechpartner für Fragen sind bei der Kreisverwaltung: Iris Hanke,
(02251) 15-1360, Ines Rick, (02251) 15-125, Marco Weber, (02251)
15-240 (alle Untere Bodenschutzbehörde), Christian Ramolla, (02251)
15-454 (Gesundheitsamt), Dr. Jochen Weins, (02251) 15-590 (Abteilung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung).
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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